09.11.2020: Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus
- Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 525 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag.
- Ab heute gilt eine neue Coronaeinreiseverordnung.
- Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 525 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag, 6. November. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 7273. 5831 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 132. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1310 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 218.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune |
Aktive Fälle |
Gesamtzahl der Fälle |
Sieben-Tage-Inzidenz |
Aachen |
515 |
3193 |
198 |
Alsdorf |
130 |
693 |
274 |
Baesweiler |
95 |
568 |
358 |
Eschweiler |
120 |
615 |
216 |
Herzogenrath |
169 |
639 |
265 |
Monschau |
14 |
141 |
128 |
Roetgen |
10 |
60 |
150 |
Simmerath |
12 |
167 |
65 |
Stolberg |
129 |
668 |
214 |
Würselen |
100 |
511 |
219 |
noch nicht lokal zugeordnet |
16 |
18 |
|
Gesamtergebnis |
1310 |
7273 |
218 |
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern gerechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Betroffene Reisende sind weiterhin verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt bei Einreise zu informieren und sich umgehend nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Diese kann allerdings nicht mehr durch einen negativen COVID-19-Test vor der Einreise vermieden bzw. durch einen solchen Test sofort nach Einreise beendet werden.
Mit der neuen Einreiseverordnung kann nun frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise ein Test durchgeführt werden, durch den die Quarantäne im Fall eines negativen Ergebnisses beendet ist. Die Testung ist für die Betroffenen kostenlos.
Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung ein digitales System zur Beschleunigung des Meldeverfahrens verbindlich eingeführt. Reisende haben sich dazu vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Diese Daten stehen dann dem Gesundheitsamt zur Verfügung.
Das Landesministerium bittet ausdrücklich darum, von nicht dringend notwendigen Reisen – auch im Inland – abzusehen.
AEinreise-Regeln im Überblick:
- Reisende, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
- Sie sind grundsätzlich verpflichtet, das zuständige örtliche Gesundheitsamt vor der Einreise mittels der neuen digitalen Einreiseanmeldung zu informieren.
- Ein COVID-19-Test zur Beendigung der Quarantäne ist frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise möglich.
- Sollten binnen zehn Tagen nach Einreise trotz eines negativen Ergebnisses Symptome auftreten, ist das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen und erneut ein Test durchzuführen.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht:
- Durchreisende (auf direktem Weg ohne Übernachtung; zulässig ist zum Beispiel bei Reise mit dem Auto ein kurzer Aufenthalt an einer Autobahnraststätte)
- jede Reisetätigkeit im Grenzverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg für bis zu 24 Stunden
- Aufenthalte bis zu 72 Stunden aus dringenden familiären Gründen (Besuch von Verwandten ersten Grades und Lebensgefährten, Umgangs- und Sorgerecht)
- Aufenthalte bis zu 72 Stunden bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems unabdingbar sind
- Aufenthalte bis zu 72 Stunden bei Beschäftigten im Güter-, Waren- und Personenverkehr (bei über 72 Stunden setzt die Ausnahme gegebenenfalls einen Test voraus)
- Personen, die nachweislich aus zwingend beruflichen, studienbedingten oder ausbildungsbedingten Gründen regelmäßig pendeln.
- Die Coronaeinreiseverordnung gilt bis zum 30. November und ist nachzulesen auf aachen.de/corona in der Rubrik „NRW-Coronaschutzverordnung“.
Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Dieses Formular ist jetzt online und kann von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.
Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein unter https://crossing-borders.euregio-mr.info/de einsehbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Termine können nur online vereinbart werden!
Stadt und StädteRegion Aachen haben in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ein Teil des Zentrums wird von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben, der andere Teil vom Gesundheitsamt. Die Terminvergabe ist nur online möglich unter www.staedteregion-aachen.de/gaz.
Kontaktpersonen ersten Grades bekommen ihren Termin NICHT über das Online-Formular. Sie werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung.
Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf aachen.de/corona in der Rubrik „NRW-Coronaschutzverordnung“.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
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