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Bundesrat entscheidet über Nachtragshaushalt und Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Heute hat der Bundesrat abschließend über das umfassende Hilfspaket der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen entschieden. Auch wurde der Nachtragshaushalt final beschlossen. Damit stehen den Ländern die Gelder für Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige zur Verfügung. Zudem wurde der Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschlossen. Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds können große Unternehmen wie auch Start-ups, die durch die Corona-Krise in Schieflage geraten sind, bei der Sicherung ihrer Liquidität unterstützt werden. Die konkreten Voraussetzungen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden in Kürze durch Rahmenverordnungen bestimmt.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hierzu: „In einem gesetzgeberischen Kraftakt haben Bundestag und Bundesrat in dieser Woche ihre Handlungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Sie haben die Voraussetzungen für ein beispielloses Hilfsprogramm für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen. Mit diesem Hilfspaket sagen wir der Krise den Kampf an und sorgen dafür, dass wir die Substanz unserer Wirtschaft erhalten, um nach der Krise wieder bestmöglich durchstarten zu können.“

Das Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet zusammen mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur schnellen und unbürokratischen Umsetzung der Soforthilfen für kleine Unternehmen durch die Länder. Die Soforthilfen werden über die Länder abgewickelt, beispielsweise über die Landesförderbanken.

Überblick über die Hilfen für die Wirtschaft

1. Soforthilfen für kleine Unternehmen:

Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Mrd. Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente),
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).

Mit den Zuschüssen soll die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert werden, indem mit den Soforthilfen laufende Betriebskosten, wie Mieten, Kredite für Betriebsmittel, Leasingraten etc. beglichen werden können. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige finden Sie hier (PDF, 192 KB).

2. Weitergehende Liquiditätshilfen für Unternehmen

Neben den Soforthilfen für kleine Unternehmen stehen umfassende Kreditprogramme für Unternehmen zur Verfügung. Das neue KfW Sonderprogramm 2020 ist am 23.03.2020 gestartet. Anträge können seit dem 23.03.2020 bei der KfW gestellt werden. Zahlreiche Unternehmen machen hiervon bereits Gebrauch. Bei der KfW sind Kreditanträge im Volumen von rd. 7,4 Mrd. Euro eingegangen (www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-2.html).

Das KfW Sonderprogramm 2020 steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 10 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft.

Mit einer höheren Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90% bei Betriebs-mitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen schöpfen wir die nach EU-Recht zulässige Risikoübernahme bis zum Maximalbetrag aus. Das erleichtert Banken und Sparkassen die Kreditvergabe und erhöht für Unternehmen das Kreditangebot am Markt.

Ein Faktenblatt finden Sie hier (PDF, 124 KB). Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Website der KfW: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html.

Neben Krediten steht auch das Instrument der Bürgschaften über die Bürgschaftsbanken der Länder zur Verfügung. Bürgschaftsbanken dürfen „Expressbürgschaften“ bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen, ohne Beteiligung der Länder. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Bürgschaftsbanken.

3. Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Neben der starken Betroffenheit von kleinen Unternehmen, wachsen auch die Probleme bei großen Unternehmen und insgesamt in der Realwirtschaft. Dafür haben wir den Wirtschaftsstabilisierungsfonds aufgelegt. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds hat ein Volumen von rund 600 Mrd. Euro bestehend aus:

  • 400 Mrd. Euro: Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
  • 100 Mrd. für direkte staatliche Beteiligungen
  • 100 Mrd. für Refinanzierung von KfW-Großkrediten

Die Unterstützungsmöglichkeiten des Fonds gelten auch für systemrelevante kleinere Unternehmen und Unternehmen im Bereich kritischer Infrastruktur sowie für Start-ups, die seit dem 1. Januar 2017 in mindestens einer abgeschlossenen Finanzierungsrunde von privaten Kapitalgebern mit einem Unternehmenswert von mindestens 50 Mio. Euro einschließlich des durch diese Runde eingeworbenen Kapitals bewertet wurden.

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