Coronavirus: Umgang mit Kitas und Kindertagespflege
- „Betretungsverbot“: Kitas und Kindertagespflege sind ab dem morgigen Montag bis zum 19. April für den Normalbetrieb geschlossen.
- Ausnahmen gelten für Kinder von Schlüsselpersonen, die mit ihrer Arbeit zentrale Funktionen des öffentlichen Lebens aufrechterhalten. Dazu gehört auch die Gruppe der eingesetzten Erzieherinnen und Erzieher.
- Diese Eltern brauchen eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Die Kinder besuchen dann ihre angestammte Einrichtung.
Die Krisenstäbe der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen setzen den Erlass des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) um. Der Erlass ist überschrieben mit „Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen“.
Die NRW-Landesregierung hat am vergangenen Freitag in einer Pressekonferenz erklärt, dass ab dem morgigen Montag, 16. März 2020, bis zum 19. April ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in besagten Einrichtungen und in der Kindertagespflege besteht. Oberste Priorität habe nun, so die Landesregierung, die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von besagtem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab morgen, sichergestellt ist.
Schlüsselpersonen sind:
Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen,
- die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung
- und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe. Dazu gehört auch die Gruppe der in den Einrichtungen eingesetzten Beschäftigten,
- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
- der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
- der Lebensmittelversorgung
- und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Diese SCHLÜSSELPERSONEN dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie ALLEINERZIEHEND sind ODER BEIDE ELTERNTEILE Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder:
- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
- sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch- Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.
Um die Betreuung ab Montag sicherzustellen, gilt Folgendes:
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Einrichtungen öffnen ab Montag, 16. März 2020, bzw. wenn der 16. März 2020 kein regulärer Öffnungstag ist, am nächsten regulären Betreuungstag, zunächst und bis auf Weiteres mit der regulären Personalbesetzung.
Für Kindertagespflegestellen gilt konkretisierend:
Kindertagespflegestellen (Einzelkindertagespflege und Großtagespflege) halten ihr Angebot dann aufrecht, wenn sie Kinder von alleinerziehenden Schlüsselpersonen oder Kinder, bei denen beide Eltern Schlüsselpersonen sind, betreuen. Dies kann zwischen der Tagespflegestelle und den Eltern auch über das laufende Wochenende eigenverantwortlich abgestimmt werden.
Auch hier gilt die Regelung, dass eine Betreuung nur dann möglich ist, wenn die oben genannten Infektionsschutzaspekte (Krankheitssymptome, Kontakte mit infizierten Personen, Aufenthalt in Risikogebieten, siehe oben) beachtet werden.
Für „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen (Brückenprojekte)“ gilt das Betretungsverbot umfassend.
Sofern Kinder ab Montag keine Betreuung mehr aufsuchen dürfen, bitten Land, Stadt und StädteRegion Aachen die Eltern dringend darum, ihre Kinder nicht durch Menschen betreuen zu lassen, die nach dem Robert-Koch-Institut als besonders gefährdete Personen gelten, also insbesondere lebensältere Menschen (zum Beispiel die Großeltern) und Menschen mit Vorerkrankungen.
Über arbeitsrechtliche und weitere finanzielle Aspekte, die sich in der Folge ergeben können, wird aus Düsseldorf gesondert öffentlich informiert.
Formular / Bestätigung: Bis Mittwoch, 18. März 2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich bei den Erziehungsberechtigten um Schlüsselpersonen handelt.
Sobald das vom zuständigen NRW-Ministerium hierzu angekündigte Formular vorliegt, wird es auch auf den Homepages der Stadt www.aachen.de/corona und der StädteRegion www.staedteregion-aachen.de/coronavirus zum Download bereitgestellt. Dieses Formular müssen Eltern, die in diesen Berufen arbeiten, herunterladen und ausgefüllt (mit Bescheinigung des Arbeitsgebers) der Kita/Kindertagespflege-Stelle abgeben.
Alle eingereichten Formulare werden von den Kitas an eine zentrale Klärungsstelle von Stadt und StädteRegion weitergeleitet. Sollten bei den Prüfungen Zweifelsfälle auftreten, wendet sich die Klärungsstelle direkt an die Eltern.
Schulen: Auch die Schulen können zur Entscheidungsfindung auf besagtes Formular zurückgreifen.
INFOS zu diesem Thema aktuell auf den…
… Informationsseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de).
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