Neue Fassung der NRW Corona-Schutzverordnung mit weiteren Erleichterungen in NRW gilt ab Montag 15. Juni 2020

1. Veranstaltungen und Festveranstaltungen Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur...