06.11.2020: Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus
Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 229 mehr nachgewiesene Fälle als gestern.
•Die Coronaschutzverordnung wurde aktualisiert.
•Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 229 mehr nachgewiesene Fälle als am Donnerstag, 5. November. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 6748. 5360 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 132. Hinzugekommen sind zwei Männer im Alter von 86 und 89 Jahren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1256 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 204.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune |
Aktive Fälle |
Gesamtzahl der Fälle |
Sieben-Tage-Inzidenz |
Aachen |
448 |
2957 |
179 |
Alsdorf |
135 |
639 |
269 |
Baesweiler |
113 |
536 |
417 |
Eschweiler |
126 |
561 |
213 |
Herzogenrath |
156 |
588 |
235 |
Monschau |
20 |
135 |
103 |
Roetgen |
13 |
58 |
139 |
Simmerath |
20 |
167 |
123 |
Stolberg |
121 |
615 |
197 |
Würselen |
89 |
476 |
188 |
noch nicht lokal zugeordnet |
15 |
16 |
|
Gesamtergebnis |
1256 |
6748 |
204 |
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern gerechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Die Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020 wurde am 4. November aktualisiert und gilt weiterhin bis Ende November.
In der Verordnung wurde noch einmal klargestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nur unterschritten werden darf, zum Beispiel
•beim Zusammentreffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch auch in diesen Fällen mit höchstens insgesamt zehn Personen,
•wenn dies zur Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen erforderlich ist,
•bei der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, der Kindestagespflege und heilpädagogischen Einrichtungen,
•in Schulklassen, Kursen und festen Gruppen der Ganztagsbetreuung in öffentlichen Schulen,
•durch Kinder bei der Nutzung von Spielplätzen im Freien,
•bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen,
•bei zwingenden Zusammenkünften zur Berufsausübung,
•zwischen nahen Angehörigen bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen sowie Zusammenkünften unmittelbar vor dem Ort der Trauung.
Erlaubt sind jetzt wieder der musikalische Unterricht und der Unterricht an Musikschulen.
Es wurde zudem klargestellt, dass neben Speisen auch Getränke im Außer-Haus-Verkauf zulässig sind und ebenfalls geliefert werden dürfen, wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen nach der Verordnung eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung weiterhin untersagt. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist ab sofort zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten.
Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass aus Infektionsschutzgründen sämtliche sexuellen Dienstleistungen an allen Orten verboten sind.
Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Dieses Formular ist jetzt online und kann von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.
Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein unter https://crossing-borders.euregio-mr.info/de einsehbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Termine können nur online vereinbart werden!
Stadt und StädteRegion Aachen haben in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ein Teil des Zentrums wird von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben, der andere Teil vom Gesundheitsamt. Die Terminvergabe ist nur online möglich unter www.staedteregion-aachen.de/gaz.
Kontaktpersonen ersten Grades bekommen ihren Termin NICHT über das Online-Formular. Sie werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Quarantäneüberwachung: Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.
Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung.
Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf aachen.de/corona in der Rubrik „NRW-Coronaschutzverordnung“.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
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