15.10.2020: Neue Coronaregeln in städtischer Allgemeinverfügung
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind per Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW angewiesen worden, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 bzw. 50 zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen, die auch konkret benannt wurden. Aufgrund dieser geltenden Erlasslage hat die Stadt Aachen ihre Allgemeinverfügung vom 8. Oktober überarbeitet.
Zusätzlich zu der Beschränkung der Teilnehmerzahl von privaten Veranstaltungen und den strikteren Schutzmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen, gilt ab heute eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen, eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 24 Uhr sowie das Verkaufs- und Konsumverbot von Alkohol im öffentlichen Raum ab 23 Uhr.
Die neue Allgemeinverfügung für die Stadt Aachen gilt voraussichtlich bis zum 31. Oktober und ist nachzulesen unter aachen.de/corona in der Rubrik „Regionale Verfügungen“. Wegen der dynamischen Erlasslage des Landes ist nicht auszuschließen, dass die Regelungen schon vorzeitig ergänzt oder geändert werden müssen.
Die ab sofort geltenden Schutzmaßnahmen finden Sie hier
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