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Soforthilfeprogramm Corona für Unternehmen

Um den Schaden für Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten in Folge der Corona-Krise abzufedern, haben Bund und Land NRW jetzt ein „Soforthilfeprogramm Corona“ aufgelegt. Selbständige und Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen für laufende Betriebskosten (Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches) sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate zwischen 9.000 und 25.000 Euro.

Am Freitag, 27. März, beginnt das Online-Antragsverfahren unter dem Link https://www.wirtschaft.nrw/corona .

Wenn Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen gerne die von Stadt und StädteRegion Aachen eingerichtete Beratungshotline für Unternehmen unter der Telefonnummer 0241/432-7670 und – 7630 zur Verfügung. Die übliche Erreichbarkeit der Hotline wird wegen dem Sofortprogramm Freitag extra auf 18 Uhr ausgedehnt. Die Hotline ist erreichbar von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie normalerweise freitags von 8 bis 12 Uhr.

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