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Impressionen auch Aachen's schönstem Viertel

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus (Anmerkung: mit Einreisebestimmungen für das Dreiländer-Eck)

  • Aktuell 1845 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 917 in der Stadt Aachen). 1467 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Bislang 78 Todesfälle. Damit aktuell 300 Infizierte.
  • Seit Montag gelten die Maskenpflicht (unter anderem im ÖPNV und Einzelhandel) sowie die Regelung für die Öffnung der großflächigen Einzelhandelsbetriebe, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduzieren können.
  • Einreisebestimmungen für das Dreiländereck: Tourismus, Einkauf und Besuche sind in Deutschland, Belgien und den Niederlanden nicht gestattet bzw. ausdrücklich nicht erwünscht.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Dienstagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1845 positive Fälle gibt, davon 917 in der Stadt Aachen. 1467 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 78. Hinzugekommen sind eine 82-jährige Frau aus Würselen und ein 93-jähriger Mann aus Aachen. Damit sind aktuell 300 Menschen in der StädteRegion Aachen infiziert.

Aktuelle Coronaschutzverordnung: Für das Land NRW gilt bis zum 3. Mai die aktuelle Coronaschutzverordnung. Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie, Beherbergung und mehr.

Besonders hervorzuheben ist die aktualisierte Regelung für den Einzelhandel. Seit Montag dürfen nun auch die großflächigen Einzelhandelsbetriebe öffnen, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduzieren können, sofern sie die geforderten Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen getroffen haben.

Die Verordnung schreibt darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor, die für die Öffnung der Geschäfte erfüllt sein müssen. Weiterhin bleibt der Verzehr von Lebensmitteln in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle untersagt.

Die wesentlichen Fragen für Einzelhändler beantwortet die Stadt Aachen in einem FAQ.

Die örtlichen Ordnungsbehörden werden die Einhaltung der Verordnung weiter begleiten und überprüfen

Maskenpflicht: Seit Montag, 27. April, gilt in NRW die Maskenpflicht. Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Paragraph 12a, Absatz 1 Satz 3 der Coronaschutzverordnung verpflichtet:

  • als Passagiere im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr
  • in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften und auf Wochenmärkten
  • bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen
  • auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden sowie
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die Maskenpflicht gilt nicht beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, sowie auch nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

Wichtig ist der richtige Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung: Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden.

Ein Merkblatt mit Hinweisen zu den verschiedenen Masken findet man hier.

Notbetreuung Schule: Geöffnet ist die Notbetreuung in den Schulen ab sofort auch für berufstätige Alleinerziehende. Berufstätige Alleinerziehende, die ihr Kind in die Notbetreuung bringen wollen, müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, die dann entsprechend geprüft wird. Zu finden ist dieses Formular hier.

Abstrichzentren: Die Abstrichzentren in Eschweiler und am Tivoli sind an Werktagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung [at] staedteregion-aachen [dot] de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind.

Dringender Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Das Ziel, die sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren, um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen, steht hinter allen Maßnahmen. Diese Zielsetzung gilt auch im öffentlichen Raum bei schönem Wetter – in Parks, in Wäldern, auf Plätzen. Die Regelung gilt auch in Geschäftsstraßen und Fußgängerzonen.

Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, sich angemessen in den Naturschutzgebieten und Wäldern zu verhalten und rücksichtsvoll Brutzeiten zu beachten. Appell: Bleiben Sie auf den Wegen!

Wegen der extremen Trockenheit der obersten Bodenschichten und dem reichlich vorhandenen Totholz rufen die Feuerwehren grundsätzlich zu Zurückhaltung auf, was Wanderungen oder Radtouren in den Wäldern der Region angeht. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette oder Glasflasche, aber auch heiße Katalysatoren von Autos, die auf trockenen Untergrund abgestellt werden, können einen Brand entfachen.

Einreisebestimmungen für das Dreiländer-Eck: Nach wie vor gilt, dass Grenzübertritte zwischen Deutschland und Belgien bzw. zwischen Deutschland und den Niederlanden auf ein zwingend notwendiges Minimum reduziert werden sollen. Insbesondere grenzüberschreitende Fahrten aus touristischen Gründen oder als „Einkaufstourismus“ sollen unterbleiben oder sind – im Falle von Belgien – grundsätzlich verboten. Details regelt auf deutscher Seite die Corona-Einreiseverordnung NRW. Weil in den Niederlanden in dieser Woche landesweite Ferien anstehen, die traditionell zu Urlaubsfahrten genutzt werden, wird die Bundespolizei mit deutlich mehr Personal die Grenzüberwachung verstärken.

Auch die Niederlande und Belgien wollen Deutsche wegen der Corona-Krise weiter davon überzeugen, nicht ohne wichtigen Grund in das Nachbarland einzureisen. In Richtung Belgien sind nicht zwingend notwendige Grenzübertritte verboten. Das gilt neben Reisen zu touristischen Zwecken auch für Personen mit Zweitwohnungen in Belgien. Auch die Niederlande appellieren eindringlich, derzeit auf nicht zwingend notwendige Fahrten über die Grenze zu verzichten. Hierzu gibt es gleichfalls an Grenzübergängen entsprechende Kontrollen und Appelle.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.

Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind über die Hotline 116117 zu erreichen.

Notruf 112: Nach wie vor soll in dringenden medizinischen Notfällen die 112 für den Rettungsdienst gewählt werden.

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