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Impressionen auch Aachen's schönstem Viertel

Alle Jahre wieder – Am 01. März beginnt die Schonzeit für Hecken und Gebüsche zum Schutz heimischer Tierarten.

 StädteRegion Aachen. Für die Gartenpflege auf besseres Wetter zu warten, kann sich als Fehler erweisen. Denn die bevorstehende Schonzeit für Hecken beginnt am 1. März und verbietet das Entfernen oder Abschneiden von Hecken und Gebüschen. Darauf hat das Umweltamt der StädteRegion Aachen jetzt hingewiesen. Da einige Vogelarten im Sommer ein zweites Mal brühten, endet diese Schonzeit erst am 30. September.

Ein schonender Formschnitt ist während der Schonzeit, also zwischen dem 1. März und dem 30. September erlaubt. Hierbei darf aber nur der jährliche Zuwachs weggeschnitten werden. Vorher ist es wichtig, einen Blick in die Hecke zu werfen, betont das Umweltamt. Entdeckt man dort ein Nest, dann soll der Formschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Alternativ kann man auch diesen Teilbereich der Hecke beim Schneiden stehen lassen. Das gilt für Hausgärten und die freie Landschaft. Die Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der heimischen Tiere, insbesondere der Vögel und ihrer Nester. Wer einen starken Rückschnitt vornehmen will, muss dies also vor dem 1. März erledigt haben. Wer die Schonzeit missachtet, riskiert ein hohes Bußgeld.

Für Bäume gilt die Schonzeit ebenfalls, jedoch nur außerhalb der Gärten und des Waldes. Innerhalb der Ortschaft sind Bäume während des ganzen Jahres über zusätzlich durch Baumschutzsatzungen der jeweiligen Städte geschützt. In der StädteRegion haben folgende Städte und Gemeinden eine Baumschutzsatzung: Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Würselen und die Stadt Aachen. Zudem regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass Bäume mit Nestern und Bruthöhlen nicht gefällt werden dürfen.

Die Schonzeit soll nicht nur Vögel schützen. Auch Igel schlafen gerne unter Hecken und Sträuchern oder nutzen sie als Versteck. Kleine Eidechsen, Frösche und viele Insekten leben zudem in Hecken und Sträuchern. Daher endet die Schonzeit erst Ende September.

Bei Fragen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde im Umweltamt der StädteRegion weiter. Für Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen ist Harald Thyssen (Tel.: 0241/5198-2180), für Eschweiler, Stolberg und Roetgen Hubert Pawelka-Weiß (Tel.: 0241/5198-2634) und für Simmerath und Monschau Andrea Petermann (Tel.: 0241/5198-2684) zuständig.

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