Elternbeiträge für Januar werden erlassen
Nach wie vor schränkt die Covid 19-Pandiemie die Situation in den Kindertageseinrichtungen, Offen Ganztagsschulen und in der Kindertagespflege stark ein. Eltern wird weiterhin empfohlen, Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen. Die Betreuungszeiten sind eingeschränkt. Eltern dürfen Einrichtungen derzeit nicht betreten. Die Kinder müssen in festen Gruppen betreut werden.
Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden entschieden, dass für Januar 2021 die Beiträge in den Kindertageseinrichtungen, Offen Ganztagsschulen und in der Kindertagespflege landesweit erlassen werden. Darüber hinaus soll auch auf die Beiträge für außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich verzichtet werden.
Für die Stadt Aachen wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung der Erlass der Beiträge für Januar nunmehr formal entschieden. Diese wird dem Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am Mittwoch, 27. Januar, zur Bestätigung vorgelegt.
Das Land NRW hat angekündigt – vorbehaltlich der Beratung und des Beschlusses des Haushalts – die Hälfte der finanziellen kommunalen Ausfälle zu übernehmen. Für die Stadt Aachen bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 600.000 Euro.
Die bereits für den Monat Januar 2021 gezahlten Elternbeiträge werden mit zukünftigen Beitragsforderungen verrechnet und da wo dies nicht mehr möglich ist, selbstverständlich erstattet.
Da derzeit die weitere Entwicklung der Pandemie, der notwendigen Maßnahmen und damit die Auswirkungen auf den Elternbeitrag nicht abzuschätzen sind, wird die Verwaltung zunächst für den Februar keine Beiträge einziehen.
Die beitragspflichtigen Eltern werden bis zur endgültigen Klärung gebeten, für den Monat Februar keine Beiträge zu überweisen und gegebenenfalls eine temporäre Anpassung der Daueraufträge vorzunehmen.
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