Impressionen

Impressionen auch Aachen's schönstem Viertel

Neue Regelungen auf Aachens Weihnachtsmärkten

  • Seit dem 24. November gilt die neue Coronaschutzverordnung. Diese wirkt sich auch auf Aachens Weihnachtsmärkte aus.
  • Ab sofort gilt auf Aachens Weihnachtsmärkten Maskenpflicht.
  • Weiterhin dürfen nur immunisierte Menschen die Weihnachtsmärkte besuchen. Dies gilt nunmehr auch für Jugendliche ab 16.

Seit dem 24. November gilt die neue Coronaschutzverordnung. Mit dieser Verordnung wurde landesweit die 2G-Regel – genesen, geimpft – für den Freizeitbereich eingeführt. Damit übernimmt die Coronaschutzverordnung auch die bislang auf den Weihnachtsmärkten der Stadt Aachen geltende Regelung. Allerdings erweitert die Verordnung den Regelungsgehalt, denn die 2G-Vorgabe gilt jetzt auch zwingend für Jugendliche ab 16 Jahre.

Auf der Grundlage der Verordnung hat die Stadt Aachen mit ab heute, 26. November, geltender Verfügung die grundsätzliche Maskenpflicht für die Aachener Weihnachtsmärkte angeordnet.

Diese gilt für den Aachener Weihnachtsmarkt in der historischen Altstadt sowie für den Adventsmarkt am Holzgaben, in Aachen-Burtscheid, Eilendorf und Richterich. Die Allgemeinverfügung samt Lageplänen ist nachzulesen unter aachen.de/corona in der Rubrik „Allgemeinverfügung Maskenpflicht Weihnachtsmarkt“.

Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske für den Aachener Weihnachtmarkt in der historischen Altstadt besteht auf den Flächen Markt, Katschhof, Münsterplatz, Krämerstraße sowie Hühnermarkt, Hartmannstraße, Ecke Ursulinerstraße zuzüglich der Hütte 16. Die Regelung gilt zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, täglich von 11 bis 21 Uhr. Am 18. Dezember ist diese im Rahmen des Late-Night-Shoppings von 11 bis 22 Uhr ausgeweitet.

Die Maskenpflicht gilt im definierten Bereich für Beschäftigte und Besucher*innen, sofern keine Ausnahme greift, wie zum Beispiel für Kinder bis zum Schuleintritt. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen ein ärztliches Zeugnis bei sich tragen und auf Verlangen vorlegen. Darüber hinaus darf die Maske nur zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken abgelegt werden.

Umsetzung und Kontrollen

Auf das Erfordernis eines Immunitätsnachweises im 2G-Bereich und das Tragen einer medizinischen Maske wird durch Aushänge, Beschilderung und Durchsagen hingewiesen.

Die bereits seit Beginn des Aachener Weihnachtsmarktes bestehenden 2G-Kontrollen werden auf die Maskenpflicht ausgeweitet. Auf Basis der Landesverordnung kontrollieren Veranstalter und Ordnungsbehörde stichprobenartig zusammenwirkend und in enger Abstimmung.

Die bisherigen Kontrollen auf dem Aachener Weihnachtsmarkt haben gezeigt, dass sich die Aachener*innern an die vorgegebenen Regelungen halten und offensichtlich auch mit großem Verständnis auf die notwendigen Einschränkungen reagieren. Die Stadt Aachen bedankt sich bei allen Besucher*innen für eben dieses Verständnis. Nur gemeinsam haben wir eine Chance, auch den diesjährigen Budenzauber zum Erlebnis für alle werden zu lassen und zugleich unserer Verantwortung für die Gesundheit der Menschen gerecht zu werden.

 

You may also like...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert