Termine für die Anmeldungen an Grundschulen für 2021/2022
Auch im kommenden Jahr gilt in Nordrhein-Westfalen: Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Für 2021 heißt das: Wer bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt wird, ist ab dem 1. August 2021 schulpflichtig.
Nun stehen die Anmeldezeiträume für das Schuljahr 2021/2022 fest: die schulpflichtigen Kinder müssen zwischen dem 2.und 14. November 2020 an einer Grundschule angemeldet werden. Dies gilt auch für die nicht-städtischen Grundschulen.
Alle Termine, das Verfahren und Ausnahmen finden Sie auch auf www.aachen.de/schule, rechte Spalte „Bekanntmachung Anmeldung Schuljahr 2021/2022.
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