Teststrategie des Gesundheitsamtes: Wer wird wann, wo und von wem getestet?
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen hat jetzt auf der Basis gesetzlicher Regelungen und eigener Präventionsstrategien Grundsätze zur Testung auf SARS-CoV-2 festgelegt. Darauf weisen jetzt die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen hin. Besonderes Augenmerk liegt darauf, gefährdete Gruppen zu schützen und größere Ausbrüche zu vermeiden. Mit der Teststrategie wird sichergestellt, dass auch nach der Schließung der stationären Abstrichzentren durch niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser und die mobilen Teams des Gesundheitsamtes zielgerichtet und umfassend getestet werden kann. So ist gewährleistet, dass mögliche Ausbrüche schnellstmöglich erkannt werden und in den Einrichtungen für höchstmögliche Sicherheit gesorgt ist. Über das Vorgehen sind alle beteiligten Akteure – insbesondere auch die Ärzte – heute informiert worden. Die Test-Strategie sieht Folgendes vor (Stand 22. Juni):
1. Personen mit Covid19-typischen Symptomen jeder Schwere werden gemäß der Vorgaben des Robert Koch-Instituts von den niedergelassenen Ärzten getestet, vorzugsweise vom Hausarzt. Betroffene sollten Kontakt zur Hausarztpraxis aufnehmen und das weitere Vorgehen absprechen.
2. Personen mit und ohne Symptome, wenn die Corona-Warn-App eine Risikobenachrichtigung angezeigt hat, werden von den niedergelassenen Ärzten getestet, vorzugsweise vom Hausarzt.
3. Kontaktpersonen ersten Grades („K1-Person“) ohne Symptome werden vom Gesundheitsamt identifiziert und zu Hause von einem mobilen Abstrich-Team getestet. Diese Tests veranlasst das Gesundheitsamt. Wächst die Zahl der zu testenden Personen wieder stark, wird das Kommunale Abstrichzentrum reaktiviert, und die Tests finden dort statt.
4. Symptomlose Beschäftigte bei ambulanten Pflegediensten: Liegt ein bestätigter Covid19-Fall im Team eines ambulanten Pflegedienstes oder in einem betreuten Haushalt vor, testet das mobile Abstrich-Team des Gesundheitsamtes. Die Testung erfolgt vor Ort beim Pflegedienst.
5. Personen ohne Symptome, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, werden getestet, wenn sie mit einer Pflegekraft in Kontakt waren, bei der Covid19 bestätigt wurde oder in deren Haushalt jemand an Covid19 erkrankt ist. Das Gesundheitsamt informiert die betroffene Person oder deren Angehörige. Die Testung erfolgt durch die mobilen Teams vor Ort.
6. Beschäftigte und Bewohner in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung (WTG-Einrichtung) – Kurzzeitpflegeeinrichtung oder in ambulanten Wohngemeinschaften werden getestet, wenn bei einer Pflegekraft, im Haushalt einer Pflegekraft oder bei einem Bewohner Covid19 nachgewiesen wurde. Ein mobiles Abstrich-Team kommt dann in die Einrichtung.
7. Beschäftigte oder Patienten mit oder ohne Symptome in einzelnen Stationen von Krankenhäusern werden bei einem nachgewiesenen Covid19-Fall auf der Station – egal ob bei Patienten oder Beschäftigten – getestet, wenn sie mit der erkrankten Person in Kontakt gekommen sind. Das Krankenhaus führt die Tests durch.
8. Reihentestungen bei Ausbrüchen
Sollte es in Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Kitas, Heimen, Arztpraxen, Krankenhäusern oder auch stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen zu Ausbrüchen kommen, wird das Gesundheitsamt eine Reihentestung in der jeweils betroffenen Einrichtung veranlassen. Die Testung erfolgt durch die mobilen Abstrich-Teams vor Ort. (Die gesamte Liste dieser Einrichtungen wird als Anhang mitgesendet).
9. Wer aus dem Krankenhaus kommend in eine Pflege- oder Senioreneinrichtung (WTG-Einrichtung) aufgenommen werden soll, wird zwei Werktage vor Entlassung im Krankenhaus erstmals getestet. Der Neuaufgenommene muss sich in der jeweiligen Einrichtung in Quarantäne begeben. Es erfolgt nach Ende der Inkubationszeit eine zweite Testung durch das Gesundheitsamt.
10. Wer aus häuslicher Umgebung in eine WTG-Einrichtung oder auch eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung aufgenommen wird, wird zwei Werktage vor der Aufnahme erstmals per Hausbesuch getestet. Der Neuaufgenommene muss sich in der Einrichtung in Quarantäne begeben. Es erfolgt nach Ende der Inkubationszeit eine zweite Testung durch das Gesundheitsamt.
11. Wer in einer Pflegeeinrichtung eine Tätigkeit aufnimmt, muss zwei Werktage vor der Aufnahme der Tätigkeit durch einen Betriebsarzt getestet werden.
12. Wer als Patient für mindestens eine Nacht in ein Krankenhaus aufgenommen wird, wird grundsätzlich getestet, egal ob Symptome vorliegen oder nicht. Den Test führt das Krankenhaus durch.
13. Außerdem können alle Menschen auch ohne Symptome getestet werden, wenn sie sich in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem es besonders viele Neuinfektionen gegeben hat (über 50 pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen). Das gleiche gilt bei einem Aufenthalt in einer besonders schwer betroffenen Einrichtung oder bei einer Veranstaltung (zum Beispiel in einer schwer betroffenen Firma oder auf einer größeren Familienfeier). Die Betroffenen melden sich beim Gesundheitsamt. Nach Einschätzung durch das Gesundheitsamt wird der Test bei einem Hausbesuch durchgeführt.
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