27.10.2020: Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 80 mehr nachgewiesene Fälle als am Montag, 26. Oktober. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 4969. 3734 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 116. Hinzugekommen sind zwei 75-jährige Frauen sowie ein 71-jähriger, ein 76-jähriger und ein 89-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1119 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 207.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune |
Aktive Fälle |
Gesamtzahl der Fälle |
Sieben-Tage-Inzidenz |
Aachen |
433 |
2278 |
170 |
Alsdorf |
112 |
448 |
248 |
Baesweiler |
129 |
373 |
546 |
Eschweiler |
80 |
375 |
147 |
Herzogenrath |
94 |
394 |
207 |
Monschau |
21 |
109 |
163 |
Roetgen |
16 |
44 |
185 |
Simmerath |
33 |
142 |
247 |
Stolberg |
104 |
426 |
202 |
Würselen |
69 |
352 |
183 |
noch nicht lokal zugeordnet |
28 |
28 |
|
Gesamtergebnis |
1119 |
4969 |
207 |
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Nachverfolgung von Kontaktpersonen: Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen übernimmt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Menschen, bei denen das Corona-Virus nachgewiesen wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Fälle, die aktuell täglich dazukommen, kann es zu Verzögerungen kommen, bis Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt angerufen werden. Es ist hilfreich, wenn Menschen mit einem positiven Testergebnis den Personen, mit denen sie in den letzten Tagen engen Kontakt hatten, vorab informieren. „Das Gesundheitsamt wird sich auf jeden Fall bei Ihnen melden“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es kann im Moment nur eben ein paar Tage dauern. Bitte reduzieren Sie schon vorher möglichst alle Kontakte außerhalb Ihres Haushaltes.“
Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von Indexpatienten: Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit häufig keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Quarantäneüberwachung: Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.
Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhalts-punkte für Quarantäneverstöße gibt.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots – Gefährdungsstufe 2 festgestellt: Für das Gebiet der StädteRegion einschließlich der Stadt Aachen gilt nach wie vor aufgrund der hohen Inzidenz-Zahl die Gefährdungsstufe 2. Mit dieser Feststellung gelten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung. Weitergehende Maßnahmen regeln lokal geltende Allgemeinverfügungen. Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte (Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 100) an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind nachzulesen unter: aachen.de/corona in den Rubriken „NRW-Coronaschutzverordnung“ und „Regionale Verfügungen“.
Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert:
Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.
Nur die Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. In Pausenzeiten darf auf die Mund-Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.
Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen.
Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung gilt seit dem 26. Oktober und voraussichtlich bis zum 31. Dezember.
Appell der Krisenstäbe: Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Hinweis an Arbeitgeber: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der Stadt oder StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diese bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung.
Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf aachen.de/corona in der Rubrik „NRW-Coronaschutzverordnung“.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
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