Silvester-Feuerwerksverbot zum Schutz der historischen Gebäude
Die Stadt Aachen hat für dieses Jahr Silvester eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk erlassen.
Das Verbot ist beschränkt auf das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über zwei Metern erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings. In diesem Bereich konzentrieren sich in der Aachener Innenstadt die historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke, die durch das Silvesterfeuerwerk einer besonderen und erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind.
Bereits vor neun Jahren kam es in der Silvesternacht zu einem Brand in der Nikolauskirche. Verursacht durch eine Silvesterrakete, beschädigte das Feuer das Gebäude und den historischen Hochaltar.
Das beschriebene Verbot ist zeitlich begrenzt vom 31. Dezember 2019 18 Uhr bis zum 1. Januar 2020 06 Uhr.
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