05.10.2020: Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus
- Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 71 nachgewiesene Fälle mehr als Freitag. Aktuell sind 206 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert. Die Inzidenz steigt auf 31,7.
- Die Inzidenz der Stadt Aachen liegt über 35. Daher treten ab sofort besondere Regelungen für private Feste, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte sowie Sportveranstaltungen im Innenbereich in Kraft.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 71 nachgewiesene Fälle mehr als am Freitag, 2. Oktober. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2883. 2571 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Damit sind aktuell 206 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune |
Aktive Fälle |
Gesamtzahl der Fälle |
Aachen |
125 |
1439 |
Alsdorf |
33 |
221 |
Baesweiler |
4 |
120 |
Eschweiler |
10 |
226 |
Herzogenrath |
15 |
240 |
Monschau |
|
67 |
Roetgen |
|
22 |
Simmerath |
|
82 |
Stolberg |
9 |
239 |
Würselen |
10 |
227 |
Gesamtergebnis |
206 |
2883 |
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 31,7.
Stadt Aachen
In der Stadt Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 44,7. Daher treten ab sofort folgende Maßnahmen in Kraft:
Besondere Kontrollmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen.
- Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordner) ist sicherzustellen, dass das Hygienekonzept sehr genau beachtet wird.
- Abstände sind auf 2 Meter zu erhöhen.
- Die Abstände (auch vor Sanitäranlagen, Einlass etc.) sind zu kontrollieren.
- Es dürfen ausschließlich Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen ist der erhöhte Abstand von 2 Metern einzuhalten.
- Sitzplandokumentationen mit Namen sind zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt).
- Eine Maskenpflicht ist auch am Platz vorzusehen.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
Private Feste aus herausragendem Anlass in öffentlichen Räumen
- Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 50
- Anzeigepflicht beim Ordnungsamt bei mehr als 25 Personen
Sportveranstaltungen im Innenbereich
- Beschränkung der Zuschauerzahl auf eine Einhaltung der Abstände von 2 Metern zwischen Haushaltsgemeinschaften.
- Es herrscht eine dauerhafte Maskenpflicht.
- Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
- Es ist eine Dokumentation mit Daten der anwesenden Personen zur besonderen Rückverfolgbarkeit zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt).
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 31. Oktober 2020.
Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf aachen.de/corona
Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes zu wichtigen „Schulfragen“ werden in der FAQ-Schule beantwortet; nachzulesen unter aachen.de/corona
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
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