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Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Donnerstag, 8. Oktober, 10.30 Uhr

  • Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt in der StädteRegion über 35. In der Stadt Aachen liegt diese nun über 50.
  • Belgien und weite Teile der Niederlande sind nun Risikogebiete. Für beide Nachbarländer gelten selbstverständlich die Regelungen der Coronaeinreiseverordnung.
  • Die Krisenstäbe appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten.

     

    Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 52 nachgewiesene Fälle mehr als am Mittwoch, 7. Oktober. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2988. 2638 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 107. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 243 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 38,1.

    Ab heute werden landesweit als Bezugsgröße die Einwohnerzahlen des Stichtages 31.12.2019 herangezogen.

     

    Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktive Fälle

Gesamtzahl der Fälle

Sieben-Tage-Inzidenz

Aachen

138

1496

50,2

Alsdorf

42

235

53,0

Baesweiler

10

127

29,5

Eschweiler

10

232

17,7

Herzogenrath

11

244

28,0

Monschau

1

68

8,6

Roetgen

22

0,0

Simmerath

82

0,0

Stolberg

17

249

30,1

Würselen

14

233

33,5

Gesamtergebnis

243

2988

38,1

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.

In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

 

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zum kommunenscharfen Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und Städteregion Aachen erstellt. Auf dieser Grundlage treten ab einer Inzidenz über 35 besondere Regelungen für private Feste innerhalb von öffentlichen und gemieteten Räumen, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte, sowie Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Kraft.

Den kompletten Maßnahmenkatalog finden Sie unter aachen.de/corona

 

Die Regelungen der geltenden Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.

 

Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung:

Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.

Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen Ausnahmetatbestand regelmäßig erfüllen, genügen der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens.

Zu den Ausnahmetatbeständen gehören

  • Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
  • Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
  • Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der Volksvertretungen der Länder.
  • Personen, die sich für weniger als 72 Stunden aus einem der folgenden Reisegründe im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
  • ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
  • den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
  • dringende medizinische Behandlungen,
  • Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
  • Betreuung von Kindern,
  • Beerdigungen und Einäscherungen,
  • die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.

     

    Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.

     

    Belgien und weite Teile der Niederlande sind jetzt Risikogebiete

    Nachdem die Bundesregierung bereits vor einer Woche wegen steigender Corona-Infektionszahlen für ganz Belgien eine Reisewarnung ausgesprochen hatte, gilt diese nunmehr (seit 07.10.2020) auch für weite Teile der Niederlande. Nur die Provinz Zeeland ist aktuell noch kein Risikogebiet. Bisher waren dort erst drei von zwölf Provinzen als Risikogebiete eingestuft. Zentrales Kriterium für die Einstufung durch das Robert-Koch-Institut ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 50. Für beide Nachbarländer gelten selbstverständlich die oben aufgeführten Regelungen der Coronaeinreiseverordnung. Und auch hier gilt die Ausnahme, dass Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen sind!

     

    Das NRW-Gesundheitsministerium hat ein Infoblatt für Einreisende erarbeitet, auf dem alle wichtigen Informationen übersichtlich und verständlich zusammengefasst sind. Das Infoblatt ist in den Sprachen Englisch, Französisch und Türkisch verfügbar. (https://www.mags.nrw/coronavirus)

     

    Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, in Pausenräumen und bei Fahrgemeinschaften in PKWs, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten.

    Die zunehmenden Einschränkungen sind notwendig, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher appellieren die Krisenstäbe an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Jeder sollte sein Tun vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen kritisch hinterfragen. Nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, ist aus epedimiologisch auch sinnvoll.

     

    Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

     

    Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 31. Oktober 2020.

    Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf aachen.de/corona

     

    Die Empfehlungen der Krisenstäbe zu wichtigen „Schulfragen“ werden in der FAQ-Schule beantwortet; nachzulesen unter aachen.de/corona

     

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

 

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