Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 09. Oktober, 10:00 Uhr
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der StädteRegion über 35. Somit gelten besondere Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind.
- In Alsdorf und Aachen liegt die Inzidenz noch höher. Hier gelten strengere Regelungen als in den übrigen Kommunen.
- Belgien und weite Teile der Niederlande sind nun Risikogebiete.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 39 nachgewiesene Fälle mehr als am Donnerstag, 8. Oktober. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3027. 2664 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Hinzugekommen sind eine 71-jährige Frau und ein 87-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 254 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 38,6.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune |
Aktive Fälle |
Gesamtzahl der Fälle |
Sieben-Tage-Inzidenz |
Aachen |
142 |
1515 |
48,2 |
Alsdorf |
38 |
242 |
63,6 |
Baesweiler |
13 |
130 |
40,6 |
Eschweiler |
12 |
234 |
19,5 |
Herzogenrath |
13 |
246 |
19,4 |
Monschau |
2 |
69 |
17,1 |
Roetgen |
|
22 |
0,0 |
Simmerath |
1 |
83 |
6,5 |
Stolberg |
20 |
253 |
33,7 |
Würselen |
13 |
233 |
31,0 |
Gesamtergebnis |
254 |
3027 |
38,6 |
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zum kommunenscharfen Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und Städteregion Aachen erstellt. Auf dieser Grundlage treten ab einer Inzidenz über 35 besondere Regelungen für private Feste innerhalb von öffentlichen und gemieteten Räumen, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte, sowie Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Kraft. Ab einer Inzidenz von 50 gelten noch strengere Regelungen.
Den vollständigen Maßnahmenkatalog finden Sie unter aachen.de/corona
Allgemeinverfügungen: Für das Gebiet der StädteRegion Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell über 35. Somit gelten besondere Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind. Die Allgemeinverfügung der StädteRegion Aachen ist nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/Coronavirus
In Alsdorf und Aachen liegt bzw. lag die Inzidenz über 50. Daher gelten hier noch strengere Regelungen als in den übrigen Kommunen. Die Allgemeinverfügung für Aachen ist nachzulesen unter aachen.de/corona
Die Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 31.10.2020.
Die Regelungen der geltenden Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.
Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung:
Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.
Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen Ausnahmetatbestand regelmäßig erfüllen, genügen der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens.
Zu den Ausnahmetatbeständen gehören
- Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
- Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der Volksvertretungen der Länder.
- Personen, die sich für weniger als 72 Stunden aus einem der folgenden Reisegründe im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
Belgien und weite Teile der Niederlande sind jetzt Risikogebiete
Nachdem die Bundesregierung bereits vor einer Woche wegen steigender Corona-Infektionszahlen für ganz Belgien eine Reisewarnung ausgesprochen hatte, gilt diese nunmehr (seit 07.10.2020) auch für weite Teile der Niederlande. Nur die Provinz Zeeland ist aktuell noch kein Risikogebiet. Bisher waren dort erst drei von zwölf Provinzen als Risikogebiete eingestuft. Zentrales Kriterium für die Einstufung durch das Robert-Koch-Institut ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 50. Für beide Nachbarländer gelten selbstverständlich die oben aufgeführten Regelungen der Coronaeinreiseverordnung. Und auch hier gilt die Ausnahme, dass Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen sind!
Das NRW-Gesundheitsministerium hat ein Infoblatt für Einreisende erarbeitet, auf dem alle wichtigen Informationen übersichtlich und verständlich zusammengefasst sind. Das Infoblatt ist in den Sprachen Englisch, Französisch und Türkisch verfügbar. (https://www.mags.nrw/coronavirus)
Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, in Pausenräumen und bei Fahrgemeinschaften in PKWs, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten.
Die zunehmenden Einschränkungen sind notwendig, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher appellieren die Krisenstäbe an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Jeder sollte sein Tun vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen kritisch hinterfragen. Nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, ist aus epedimiologisch auch sinnvoll.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 31. Oktober 2020.
Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf aachen.de/corona
Sehr gut gemacht. Übersichtlich und neuester Stand.