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Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus vom 11.05.2020

  • Aktuell 1924 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 956 in der Stadt Aachen). 1721 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Bislang 86 Todesfälle. Damit aktuell 117 Infizierte.
  • Die Krisenstäbe haben festgelegt, dass bis zum 30. Mai nur die kommunalen Sporthallen für den kontaktlosen Vereinssport belegt werden können, in denen es keine Kollisionen mit schulischen Belangen gibt.
  • Es gibt keine Personen-Begrenzungen mehr bei Trauerfeiern. Es wird allerdings dringend darauf hingewiesen, dass die Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden müssen.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1924 positive Fälle, davon 956 in der Stadt Aachen. 1721 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 86. Hinzugekommen ist ein 73-jähriger Mann. Damit sind aktuell 117 Menschen in der StädteRegion infiziert.

Notfall-Szenario: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden.

Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 7.

Aktuelle Coronaschutzverordnung: Viele neue Regelungen sind seit dem Gespräch zwischen Bund und Ländern für die kommende Zeit angekündigt, einige greifen direkt. Die aktuelle Coronaschutzverordnung für NRW ist hier eingestellt. Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Handel, Gastronomie, Schule, Kitas, Pflege über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten bis hin zu Tourismus und Beherbergung und mehr. Die Lockerungsmaßnahmen sind in der Regel mit strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben und in vielen Fällen auch mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verbunden.

Breiten- und Freizeitsport: Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport ist wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Das heißt, dass in der StädteRegion Aachen die Sportplätze wieder geöffnet sind. Und ab heute (Montag, 11. Mai) ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.

Sporthallen/Vereine/Abitur: Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion haben am Morgen festgelegt, dass bis zum 30. Mai nur die kommunalen Sporthallen für den kontaktlosen Vereinssport belegt werden können, in denen es keine Kollisionen mit schulischen Belangen gibt. Explizit geht es bei dieser Regelung um die zu Gymnasien und Gesamtschulen gehörenden Sporthallen, die zur Abnahme der schriftlichen Abiturprüfungen vorbereitet worden sind. Analog gilt dies auch für andere Schulformen, in denen Abschlussprüfungen in größerer Dimension abgenommen werden.

Weitere Regelungen für den Sport: Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder komplett gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.

Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Trauerfeiern: Die Krisenstäbe haben darauf hingewiesen, dass es keine Personen-Begrenzungen mehr bei Trauerfeiern gibt. Es wird allerdings betont, dass die Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Dies gilt vor allem für die Trauerhallen, die wieder geöffnet werden. Gerade in den Trauerhallen sind mit Blick auf die Abstandsregeln die räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Besuchsverbote in Pflege- und Eingliederungseinrichtungen: Die generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe wurden aufgehoben. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass es in der Einrichtung keine positiven Fälle gibt, wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher durchgeführt wird.

Abstrichzentrum: Das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli ist an Werktagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung [at] staedteregion-aachen [dot] de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. Die Empfehlung des Robert Koch-Instituts sieht derzeit vor, dass sich alle Personen, die Krankheitssymptome (Fieber, grippeähnliches Gefühl, Schnupfen, Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmackssinn verändert oder verloren) aufweisen, testen lassen können.

Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter. Neu ist, dass ab sofort (11. Mai) auch Treffen mit Personen eines weiteren Hausstands möglich sind.

Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.

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