Impressionen

Impressionen auch Aachen's schönstem Viertel

Allgemeinverfügung zur Änderung/Erweiterung der Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 vom 18.03.2020

Kurze Anmerkung von uns: Eine Zuwiderhandlung gegen diese Anordnungen stellt eine Straftat im Sinne des § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 IfSG dar.

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