Bewohnerparken in den Zonen „V“ und „Z“
- Die Stadt startet in den Bewohnerzonen „V“ und „Z“ einen rund einjährigen Versuch: Studierende, Auszubildende und Leute, die einen hier lebenden Menschen pflegen, können Bewohnerparkausweise beantragen.
- Damit weitet die Stadt den bisherigen Nutzerkreis aus, allerdings zunächst begrenzt auf die Bewohnerzone „V“ und „Z“. Überdies müssen die neuen Antragssteller bestimmte Bedingungen erfüllen.
- Die Bewohnerausweise können online beantragt und ausgedruckt werden.
Die Stadt startet in den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ zwischen Adalbertsteinweg und der Bahnlinie Aachen-Köln einen Versuch. In beiden Zonen sollen weitere Benutzergruppen Bewohnerparkausweise ab sofort beantragen können. Der Versuch ist zunächst auf ein Jahr befristet. In dieser Zeit können auch folgende Personen Bewohnerparkausweise beantragen: Studierende, Auszubildende und Leute, die einen Menschen pflegen, der hier wohnt. Zum Ende des einjährigen Versuchs überprüft die Verwaltung, ob die Regelung dauerhaft eingeführt werden kann.
Im Studium oder in der Ausbildung
Die Studierenden müssen an einer Hoch- oder Fachhochschule – auch außerhalb Aachens – immatrikuliert sein und auf ein Fahrzeug zurückgreifen können, das ihnen nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird. Wer eine Ausbildung absolviert, muss eine Jahreskarte für den öffentlichen Bus- und Bahnverkehr im Abonnement nachweisen. Auch Auszubildende erhalten den Bewohnerparkausweis nur für Fahrzeuge, die sie dauerhaft nutzen.
In der Pflege
Ferner erhalten Familienangehörige oder andere nahestehende Personen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie eine pflegebedürftige Person in deren eigener Wohnung betreuen. Hier muss die pflegebedürftige Person den Wohnsitz in den Zonen „V“ und „Z“ haben.
Kosten
Studierende und Auszubildende zahlen 30 Euro für den Bewohnerparkausweis. Für pflegende Angehörige oder andere nahestehende Personen gelten etwas andere Kostensätze. Bei einer Pflege bis drei Monaten ist eine Gebühr von 10 Euro zu zahlen, bei bis zu sechs Monaten werden 20 Euro fällig. Dauert die Pflege mehr als ein halbes Jahr, kostet die Ausnahmegenehmigung 30 Euro.
Wer bekam bisher einen Ausweis?
Bislang konnten in den Parkzonen „V“ und „Z“ nur Bewohner mit Hauptwohnsitz einen entsprechenden Ausweis beantragen. Dazu gehörten erstens die, auf die das Auto zugelassen ist und zweitens solche, die ein Firmenfahrzeug dauerhaft dienstlich und privat nutzen und dies auch gegenüber dem Finanzamt angeben. Drittens gehörten Studierende der Aachener Hoch- oder Fachhochschule dazu, die das Fahrzeug dauerhaft von den Eltern zur Verfügung gestellt bekommen. Und viertens konnten Leute den Ausweis erhalten, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft bei einem entsprechenden Anbieter nachweisen können.
Grundsätzlich: Ausweise gelten nur für ein Fahrzeug
Grundsätzlich erhält jeder Berechtigte nur einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug. Der Ausweis ist ein Jahr gültig. Die Bewohnerparkausweise können online bestellt und ausgedruckt werden.
Die pflegenden Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen können den Antrag auch in der Verkehrsbehörde der Stadt Aachen im Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße 20, in Raum 404 stellen.
Weitere Hinweise im Internet: www.aachen.de/bewohnerparken
Warum gibt es nirgendwo Karten mit eingezeichneten Anwohnerparkzonen zum Herunterladen ??? Oder sie sind sehr gut versteckt. Ich habe jedenfalls nach einer halben Stunde am Rechner nichts brauchbares gefunden!!!
Schau mal hier bitte (und klicke Dich dann durch; ist aber nicht ideal): http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/clevermobil/parken/bewohnerparken/altmaterial/bewohnerparken_FV/index.html