Bundestag beschließt Soforthilfen für kleine Unternehmen
Heute hat der Bundestag die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler sowie den Wirtschaftsstabilisierungsfonds final verabschiedet. Am Freitag wird der Bundesrat über das Hilfspaket entscheiden. Auch der für die Programme notwendige Nachtragshaushalt soll in dieser Woche final vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Mit Verabschiedung des Nachtragshaushalts in dieser Woche stehen die Gelder für die Soforthilfen für kleine Unternehmen den Ländern zur Verfügung.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hierzu: „Der Bundestag hat heute erneut bewiesen, wie schnell er wichtige Gesetze verabschieden kann, wenn es wirklich drauf ankommt. Es geht jetzt darum, die wirtschaftliche Existenz gerade von Soloselbständigen und Kleinstunternehmern abzusichern und alles zu tun, damit unsere Unternehmen möglichst gut durch die Krise kommen. Es geht darum, die wirtschaftliche Substanz unseres Landes zu erhalten. Jetzt zählt Geschwindigkeit und Geschlossenheit.“
Parallel zu den Beratungen im parlamentarischen Verfahren arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium mit Hochdruck zusammen mit den Ländern an der Finalisierung einer Verwaltungsvereinbarung zur schnellen und unbürokratischen Umsetzung der Soforthilfen für kleine Unternehmen durch die Länder. Die Soforthilfen werden über die Länder abgewickelt, beispielsweise über die Landesförderbanken (z.B. in Niedersachsen über niedersächsische Landesförderbank NBank).
Kernpunkte der Soforthilfen für kleine Unternehmen:
Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:
- bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
- bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.
Mit den Zuschüssen soll die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert werden, indem mit den Soforthilfen laufende Betriebskosten, wie Mieten, Kredite für Betriebsmittel, Leasingraten etc. beglichen werden können. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen finden Sie hier (PDF, 192 KB).
Weitergehende Liquiditätshilfen für Unternehmen
Neben den Soforthilfen für kleine Unternehmen stehen umfassende Kreditprogramme für Unternehmen zur Verfügung. Das neue KfW Sonderprogramm 2020 ist am 23.03.2020 gestartet. Anträge sind ab sofort möglich. Zahlreiche Unternehmen machen hiervon aktuell bereits Gebrauch. Bei der KfW sind bereits Kreditanträge über mehr als drei Milliarden Euro eingegangen (www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-2.html).
Das KfW Programm 2020 steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft.
Mit einer höheren Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen schöpfen wir die nach EU-Recht zulässige Risikoübernahme bis zum Maximalbetrag aus. Das erleichtert Banken und Sparkassen die Kreditvergabe und erhöht für Unternehmen das Kreditangebot am Markt.
Ein Faktenblatt finden Sie hier (PDF, 124 KB). Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Website der KfW: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html.
Neben Krediten steht auch das Instrument der Bürgschaften über die Bürgschaftsbanken zur Verfügung. Bürgschaftsbanken dürfen „Expressbürgschaften“ bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen, ohne Beteiligung der Länder. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Bürgschaftsbanken.
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