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Die gemeinsamen Vorbereitungen auf die Wiedereröffnung der Schulen in Stadt und StädteRegion für die Abschlussklassen laufen

  • Die neue NRW-Corona-Betreuungsverordnung regelt unter anderem die vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Zunächst werden weiterführende Schulen öffnen, damit die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge ihre Prüfungen vorbereiten können..
  • Hygienemaßnahmen werden umgesetzt und sind in einer Handreichung des Gesundheitsamtes in Form eines FAQ-Katalogs an die Schule gegeben worden.
  • Schulbusverkehr ist gesichert. Notbetreuung in Kitas und Schulen wird ausgeweitet.

Nach der Entscheidung von Bund und Ländern zur teilweisen Wiedereröffnung der Schulen und den präzisierenden Informationen des Landes NRW vom Donnerstagabend (16.04.2020) laufen auch in Stadt und StädteRegion die Vorbereitungen weiter. Die neue NRW-Corona-Betreuungsverordnung regelt unter anderem die vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Zunächst werden weiterführende Schulen öffnen, damit die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge ihre Prüfungen vorbereiten können. Eine Übersicht über den aktuellen Stand der Regelungen hat das Ministerium in einer Schulmail formuliert:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200416/index.html

Am Montag (20. April) gehen die vorbereitenden Arbeiten in den Schulen weiter, um die geforderten Hygienemaßnahmen umsetzen zu können. In einem ersten Schritt werden ab dem 23. April die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an die Schulen zurückkehren. Das Angebot zur Prüfungsvorbereitung richtet sich nur an die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und Berufskollegs, die vor den Sommerferien ihre Abschlussprüfungen ablegen. Es ist für die gesamte StädteRegion Aachen von rund 2.500 Abiturienten und mehr als 4.000 Jugendlichen auszugehen, die ihren Abschluss nach der Klasse 9 oder 10 machen. Der Besuch dieser Angebote in den Schulen ist im Land NRW freiwillig für die Schüler.

Vor Ort werden die bereits getroffenen und noch zu treffenden Hygieneregeln in gemeinsamen Begehungen der Schulleitung mit dem jeweiligen Schulträger besprochen und anschließend umgesetzt. Das trifft zum Beispiel die räumliche Unterbringung der jungen Erwachsenen in kleinen Lerngruppen, um den zwingend erforderlichen Mindestabstand garantieren zu können. Die Vorbereitungen laufen bereits, weitergeleitet wurde auch eine ausführliche Handreichung des Gesundheitsamtes in Form einer FAQ-Liste.

Ab Donnerstag wird zudem sichergestellt, dass der Schulbusverkehr im erforderlichen Umfang zu den Schulen wiederaufgenommen wird. Dabei gilt wie überall im öffentlichen Personennahverkehr die dringende Empfehlung, einen so genannten „Alltagsmundschutz“ zu tragen.

Ein weiterer Punkt aus der Einigung von Bund und Ländern betrifft die Ausweitung der Notbetreuung in den Kitas und Schulen (bis zur 6. Klasse) um weitere Berufsgruppen. Die ausführliche Liste umfasst jetzt unter anderem auch den Post- und Paketdienst, die Landwirtschaft, die Textilherstellung, aber auch Logistik- und Verkehrsdienstleistungen.

Die komplette Liste kann man hier herunterladen.

Auch weiterhin ist als zwingende Voraussetzung ein Nachweis durch die Sorgeberechtigten zu erbringen, dass sie nicht in der Lage sind, die Betreuung der Kinder zu übernehmen. Zudem wird die schriftliche Erklärung des Arbeitsgebers benötigt, dass die Sorgeberechtigten zum Funktionieren der jeweiligen Betriebe und Einrichtungen unabkömmlich sind. Damit müssen sie sich an die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kita wenden, die über die Aufnahme entscheiden.

INFO: Alle aktuellen Erlasse und Verordnungen des Landes findet man unter:

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

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