Einschränkungen der Kita-Betreuung und Elternbeiträge
Aufgrund der sehr angespannten Personallage in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aachen verbunden mit jahreszeitlich und coronabedingten Ausfallzeiten kommt es aktuell leider immer wieder zu unvorhersehbaren Einschränkungen der Betreuungszeiten bis hin zu temporären Schließungen. Die Situation ist sowohl für die Familien mit Ihren Kindern als auch für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen extrem herausfordernd und belastend. In diesem Zusammenhang taucht auch immer wieder die Frage nach dem Elternbeitrag auf.
Die Stadt möchte der aktuellen Situation der Familien Rechnung tragen und eine angemessene Entlastung für die Familien vornehmen. Hierbei kann nicht der Einzelfall betrachtet werden, da dies einen enormen Verwaltungsaufwand in den Kitas auslösen würde. Die Verwaltung plant daher, die Situation im Nachgang zu bewerten und der Politik im Frühsommer eine angemessene möglichst pauschale Entlastung vorzuschlagen. Diese soll dann am Ende des laufenden Kita-Jahres im Sommer 2023 umgesetzt werden.
Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass dies im Rahmen einer freiwilligen Leistung der Stadt erfolgt. Vorübergehende Einschränkungen oder Ausfälle der Betreuungszeiten führen rechtlich nicht zu einer verminderten Beitragspflicht. Beim Elternbeitrag handelt sich, auch wenn er monatlich gezahlt wird, letztlich um einen Jahresbeitrag, der nur einen Bruchteil der (auch während der Einschränkungen) entstehenden Kosten abdeckt. Die Stadt rät dringend davon ab, die Beitragszahlungen selbstständig zu vermindern oder einzustellen.
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