Maskenpflicht in Gottesdiensten bei erhöhtem Inzidenzwert
Erweiterte Corona-Regeln für Pfarreien und Gemeinden im Bistum Aachen
Aachen, (iba) – Dem Bistum Aachen ist die Gesundheit und der Schutz der Menschen weiterhin ein großes Anliegen. Um die notwendigen Erfordernisse des Gesundheits- und Infektionsschutzes einzuhalten, werden die öffentlichen Gottesdienste seit Anfang Mai unter besonderen Rahmenbedingungen gefeiert. Aufgrund der steigenden Sieben-Tage-Inzidenzwerte hat das Bistum Aachen jetzt erweiterte Regelungen für Gottesdienste in Absprache mit dem Land Nordrhein-Westfalen und nach der geltenden Corona-Schutzverordnung NRW in Kraft gesetzt.
Ab sofort gilt eine Maskenpflicht für Gottesdienstbesucher, wenn der Inzidenzwert vor Ort auf 35 steigt. Ein Gemeindegesang bleibt möglich unter Einhaltung des Mindestabstandes und unter Berücksichtigung der Inzidenzwerte. Ab einer Inzidenz von 50 wird der Gemeindegesang deutlich reduziert. Bei Freiluftgottesdiensten kann unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsregeln gesungen werden. Chorgesang bleibt nach den Vorgaben der Anlage „Hygiene- und Infektionsstandards“ zur Corona-Schutzverordnung erlaubt.
Ab einer Inzidenz von 50 wird die Zahl der Teilnehmer an Gottesdiensten in einer Kirche unter Wahrung des Abstands auf 250 Personen begrenzt. Ausnahmsweise kann diese Zahl in einzelnen großen Kirchen überschritten werden, wenn ein Hygieneschutzkonzept vorliegt. Die erweiterten Regelungen gelten in allen Pfarreien und Gemeinden im Bistum Aachen sowie auch für den Aachener Dom.
Die ausführlichen Maßgaben für öffentliche Gottesdienste in Zeiten der Corona-Pandemie gibt es als Download unter www.bistum-aachen.de/corona (iba/Na 060)
Ab sofort gilt eine Maskenpflicht für Gottesdienstbesucher, wenn der Inzidenzwert vor Ort auf 35 steigt. Ein Gemeindegesang bleibt möglich unter Einhaltung des Mindestabstandes und unter Berücksichtigung der Inzidenzwerte. Ab einer Inzidenz von 50 wird der Gemeindegesang deutlich reduziert. Bei Freiluftgottesdiensten kann unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsregeln gesungen werden. Chorgesang bleibt nach den Vorgaben der Anlage „Hygiene- und Infektionsstandards“ zur Corona-Schutzverordnung erlaubt.
Ab einer Inzidenz von 50 wird die Zahl der Teilnehmer an Gottesdiensten in einer Kirche unter Wahrung des Abstands auf 250 Personen begrenzt. Ausnahmsweise kann diese Zahl in einzelnen großen Kirchen überschritten werden, wenn ein Hygieneschutzkonzept vorliegt. Die erweiterten Regelungen gelten in allen Pfarreien und Gemeinden im Bistum Aachen sowie auch für den Aachener Dom.
Die ausführlichen Maßgaben für öffentliche Gottesdienste in Zeiten der Corona-Pandemie gibt es als Download unter www.bistum-aachen.de/corona (iba/Na 060)
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