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Wissenswertes rund um das Thema Reisen und Corona

Auch wenn erst an diesem Wochenende zum Start der Schulferien die Hauptreisezeit beginnt, sollte man jetzt schon an den Tag der Abreise denken! Das gilt insbesondere für Reisende, die sich jetzt in so genannte „Risikogebiete“ begeben. Bei der Rückkehr ist Stand heute (Fr. 26.06.2020) laut der aktuellen Corona-Einreiseverordnung NRW eine häusliche Quarantäne erforderlich. Es gibt die Möglichkeit einer Freitestung auf eigene Kosten. Zu dem gesamten Fragenkomplex hat das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen jetzt eine Liste der meistgestellten Fragen und Antworten veröffentlicht.

 

Seit dem 22. Juni gilt eine neue Corona-Einreiseverordnung in NRW. Sie ist aktuell bis 1. Juli befristet. Dennoch sollten Reisende, die sich jetzt in Risikogebiete begeben, einplanen, dass auch am Tage ihrer Rückkehr noch gleiche oder ähnliche Regeln gelten. Zu der umfangreichen Verordnung des Landes NRW zu allen Fragen der Reiserückkehr hat das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen jetzt unter: https://www.staedteregion-aachen.de/reiserueckkehr und unter www.aachen.de/corona Rubrik „Hilfreiche Informationen“ eine FAQ-Liste veröffentlicht, die wichtige Informationen rund um die Rückkehr aus dem Urlaub und die Einreise nach NRW gibt. Die FAQ-Liste finden Sie hier.

 

Quarantäne

Die aktuelle Einreiseverordnung NRW besagt, dass sich Einreisende und Rückreisende aus Risikogebieten in häusliche Quarantäne begeben und das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren müssen. Wer sich nicht umgehend beim Gesundheitsamt meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

 

Freitestungen

Es gibt jetzt die Möglichkeit einer Freitestung. Können die Reisenden ein aktuelles, negatives Testergebnis auf SARS-CoV2 aus einem anerkannten Labor vorweisen, kann, wenn keine Symptome vorliegen, auf die Quarantäne verzichtet werden. Der Abstrich darf maximal 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland abgenommen worden sein. Aber auch nach der Einreise kann noch eine Testung vorgenommen werden, um die Quarantäne abzukürzen. Die Kosten dafür muss der Betroffene in jedem Fall selbst tragen. Diese Freitestungen können entweder direkt als Selbstzahlerleistung bei dem jeweiligen Hausarzt, oder (ebenfalls kostenpflichtig, rund 90 Euro) beim Gesundheitsamt der StädteRegion nach Terminvereinbarung durchgeführt werden. Das Gesundheitsamt ist unter der Tel: 0241-51985300 oder per Mail (infektionsschutz [at] staedteregion-aachen [dot] de) erreichbar.

Welche Länder als Risikogebiete ausgewiesen und welche Test-Labore anerkannt sind, kann auf den Internetseiten des RKI eingesehen werden (https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete).

Achtung: Diese Liste wird laufend aktualisiert. Es gilt die jeweils gültige Liste am Tag der Einreise nach Deutschland!

 

Meldepflicht

Zunächst ist jeder Rückkehrer aus einem zum Tage der Rückkehr als Risikogebiet eingestuftem Land verpflichtet, sich umgehend nach der Einreise beim Gesundheitsamt (Tel.: 0241-51985300 oder Mail infektionsschutz [at] staedteregion-aachen [dot] de) zu melden. Es wird um Verständnis gebeten, dass es aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens zu Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme und  Antwort kommen kann.

Die Quarantäne-Maßnahmen sowie Kontaktbeschränkungen sind unbedingt einzuhalten, um eine mögliche, auch unbemerkte Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden.

 

Infos

Fragen und Antworten rund um Ihren Urlaub und die Rückkehr nach Deutschland finden Sie in der FAQ-Liste unter:

https://www.staedteregion-aachen.de/reiserueckkehr

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