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12.10.2020: Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus

  • Es gibt heute 140 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag, somit steigt die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3167.
  • Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der StädteRegion über 50. Somit gelten besonders strenge Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind.
  • Meldeformular für Grenzpendler ist online

     

    Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 140 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag, 9. Oktober. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3167. 2723 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 335 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 51.

     

    Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktive Fälle

Gesamtzahl der Fälle

Sieben-Tage-Inzidenz

Aachen

172

1585

58,2

Alsdorf

45

258

78,5

Baesweiler

18

137

62,7

Eschweiler

17

240

24,8

Herzogenrath

23

258

38,8

Monschau

6

73

51,3

Roetgen

22

0,0

Simmerath

1

83

6,5

Stolberg

34

269

53,1

Würselen

19

242

38,7

Gesamtergebnis

335

3167

51,0

 

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.

In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

 

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und Städteregion Aachen erstellt.

Den vollständigen Maßnahmenkatalog finden Sie unter aachen.de/corona in der Rubrik „Hilfreiche Informationen“.

 

Allgemeinverfügungen: Für das Gebiet der StädteRegion Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell über 50. Somit gelten strenge Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind.

 

In Aachen liegt die Inzidenz bereits seit Donnerstag, 9. Oktober, über 50. Die Allgemeinverfügung für Aachen ist nachzulesen unter aachen.de/corona in der Rubrik „Regionale Verfügungen“

 

Ab sofort treten für das gesamte Gebiet der StädteRegion Aachen folgende Schutzmaßnahmen in Kraft:

 

Private Feste aus herausragendem Anlass innerhalb von öffentlichen und gemieteten Räumen:

  • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf maximal 25
    (Ausnahmen in Einzelfällen davon sind nur durch Genehmigung der Ordnungsämter auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zulässig)

     

    Erhöhte Auflagen für öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte in geschlossenen Räumen und im Außenbereich:

  • Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordnerpersonal) ist sicherzustellen, dass Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte genau beachtet und eingehalten werden.
  • Abstände sind auf zwei Meter zu erhöhen.
  • Die einzuhaltenden Abstände sind zu kontrollieren.
  • Es dürfen ausschließlich Haushaltsgemeinschaften nebeneinandersitzen und dazwischen ist der erhöhte Abstand von zwei Metern einzuhalten.
  • Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind.
  • Die Verpflichtung zum ständigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht auch am Sitzplatz.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
  • Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.

     

    Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich

  • Die Zuschauerzahl ist unter Berücksichtigung der erhöhten Abstände von zwei Metern zwischen Haushaltsgemeinschaften zu beschränken.
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht dauerhaft, auch am Sitzplatz.
  • Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
  • Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind, insbesondere, dass niemand offensichtlich falsche persönliche Daten angibt.
  • Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.

     

    Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II, Berufskollegs)

  • Für weiterführende Schulen der o.a. Art besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Diese Verpflichtung gilt für Schüler/innen auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

     

Zusätzlich ergeht ein Hinweis an Unternehmen, Behörden und Institutionen. Dort wird allen Verantwortlichen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Betroffenen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes insbesondere in Besprechungen, bei gemeinsamen Pausenzeiten und in Fahrgemeinschaften dringend empfohlen.

 

Auch in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach

dem Wohn- und Teilhabegesetz) gelten ab sofort Einschränkungen der Besuchskontakte.

 

Die Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 31.10.2020.

 

Die Regelungen der geltenden Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.

 

Meldeformular für Grenzpendler ist online: Nach der Coronaschutzverordnung müssen Grenzpendler sich einmalig beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar die Grenze zum Arbeiten, für den Besuch der Schule, der Universität oder aus medizinischen Gründen überqueren.

 

Um das zu erleichtern, hat das Gesundheitsamt ein Formular entwickelt, das von betroffenen Personen einmalig unter https://www.staedteregion-aachen.de/grenzpendler auszufüllen ist.

 

Betroffene sind außerdem solche Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:

  • Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
  • Personen, die sich aus einem der folgenden Reisegründe im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
  • ein geteiltes Sorgerecht oder Umgangsrecht,
  • den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
  • dringende medizinische Behandlungen,
  • Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
  • Betreuung von Kindern,
  • Beerdigungen und Einäscherungen,
  • die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.

     

    Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

     

    Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 31. Oktober 2020.

    Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf aachen.de/corona

     

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

 

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1 Response

  1. Erika sagt:

    ich finde es gut das die Kontakt verbote weiter angeordnet werden und auch stärker kon5roliert wird
    Leider geht es in Geschäften nicht so gut zu die Leute halten in keinem Laden die Abstandsregel ein bei Kaufland würseln wird man beleidigt wenn man Abstand hält die Kassiererer oder Verkäufer ignorieren das warum kontrolliert man das nicht und bittet alle zur Kasse Kunde und Geschäft nur so gehen die corona zahlen wieder zurück

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