30.10.2020: Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 296 mehr nachgewiesene Fälle als am Donnerstag, 29. Oktober. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 5612. 4093 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 124. Hinzugekommen sind eine 73-jährige Frau und ein 86-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1395 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 237.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune |
Aktive Fälle |
Gesamtzahl der Fälle |
Sieben-Tage-Inzidenz |
Aachen |
504 |
2512 |
193 |
Alsdorf |
139 |
512 |
259 |
Baesweiler |
142 |
423 |
535 |
Eschweiler |
114 |
441 |
204 |
Herzogenrath |
156 |
479 |
302 |
Monschau |
30 |
123 |
222 |
Roetgen |
17 |
46 |
139 |
Simmerath |
33 |
148 |
162 |
Stolberg |
147 |
504 |
260 |
Würselen |
92 |
403 |
232 |
noch nicht lokal zugeordnet |
21 |
21 |
|
Gesamtergebnis |
1395 |
5612 |
237 |
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von positiv getesteten Fällen: Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit häufig keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Nachverfolgung von Kontaktpersonen: Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen übernimmt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Menschen, bei denen das Corona-Virus nachgewiesen wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Fälle, die aktuell täglich dazukommen, kann es zu Verzögerungen kommen, bis Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt angerufen werden. Es ist hilfreich, wenn Menschen mit einem positiven Testergebnis den Personen, mit denen sie in den letzten Tagen engen Kontakt hatten, vorab informieren. „Das Gesundheitsamt wird sich auf jeden Fall bei Ihnen melden“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es kann im Moment nur eben ein paar Tage dauern. Bitte reduzieren Sie schon vorher möglichst alle Kontakte außerhalb Ihres Haushaltes.“.
Quarantäneüberwachung: Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.
Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhalts-punkte für Quarantäneverstöße gibt.
Appell der Krisenstäbe: Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des anstehenden Halloween-Tages am 31. Oktober. Die Krisenstäbe weisen ausdrücklich darauf hin, dass Feierlichkeiten aber auch das beliebte „Süßigkeiten-Sammeln“ der Kinder an den Türen in diesem Jahr unterbleiben soll: „Wir erleben sonst in einer Phase, in der die Reduzierung der Kontakte das zentrale Instrument gegen die Verbreitung des Virus ist, eine Unmenge von direkten Kontakten an den Haustüren – und das meist ohne Maske – die schlicht gefährlich und unbedingt zu vermeiden sind.“
Hinweis an Arbeitgeber: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der Stadt oder StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diese bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung.
Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf aachen.de/corona in der Rubrik „NRW-Coronaschutzverordnung“.
Neueste Kommentare