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Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus (Anmerkung: mit Aufhebung des Besuchsverbots in Pflegeeinrichtungen zum 10.05.2020)

  • Aktuell 1895 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 938 in der Stadt Aachen). 1664 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Bislang 84 Todesfälle. Damit aktuell 147 Infizierte.
  • Die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden zum 10. Mai aufgehoben.
  • Abstrichzentrum Tivoli läuft weiter. Die Empfehlung des Robert Koch Instituts sieht derzeit vor, dass sich alle Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, testen lassen können.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Mittwochmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1895 positive Fälle gibt, davon 938 in der Stadt Aachen. 1664 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Durch einen Übermittlungsfehler ist am vergangenen Freitag die Gesamtzahl der positiv getesteten Fälle in der StädteRegion um zehn Fälle zu hoch beziffert worden. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 84. Damit sind aktuell 147 Menschen in der StädteRegion Aachen infiziert. Es wird darauf hingewiesen, dass es neben den durch Test bestätigten Infektionen auch noch eine unbekannte Zahl Infizierter gibt.

Aktuelle Coronaschutzverordnung: Die für die Zeit bis zum 10. Mai aktualisierte Coronaschutzverordnung liegt vor (nachzulesen auf www.aachen.de/corona). Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie, Beherbergung und mehr. Ab sofort ist in NRW der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich.
Spielplätze
 werden nach entsprechender Vorbereitung von den Kommunen ab morgen, 7. Mai, wieder geöffnet

Die Bolzplätze bleiben vorerst geschlossen, da diese in der Regel von mehreren Menschen gleichzeitig für Teamsportarten mit Nähe und Körperkontakt genutzt werden. Ein Einhalten des Mindestabstandes ist hier nur schwer möglich, was sich deutlich von der Nutzung eines Spielgerätes auf einem öffentlichen Spielplatz unterscheidet. Eine Öffnung der Bolzplätze wird mit einer noch ausstehenden Öffnung der Sportplätze einhergehen.

Schulen: Am morgigen Donnerstag, 7. Mai, wird der Unterricht für die vierten Schuljahre wieder aufgenommen. Die Schulen in der Städteregion Aachen sind darauf gut vorbereitet. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gilt grundsätzlich auch für die vierten Klassen der Förderschulen. Ausgenommen sind jedoch derzeit noch die Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung.

Besuchsverbote in Pflege- und Eingliederungseinrichtungen werden zum 10. Mai aufgehoben: Die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden zum 10. Mai aufgehoben. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher. Konkret sehen die Neuregelungen für die stationären Pflegeeinrichtungen vor, dass Besuche in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich erfolgen können. Bei Vorliegen entsprechender Schutzmaßnahmen und insbesondere auch Schutzkleidung können die Besuche auch innerhalb der Einrichtung, zum Beispiel in separaten Räumen oder bei bettlägerigen Personen im Bewohnerzimmer stattfinden. Möglich sind Besuche von bis zu zwei Personen in den separat eingerichteten Räumen. Direkt auf dem Bewohnerzimmer kann der Besuch durch eine Person erfolgen. Die Dauer ist je Bewohner auf höchstens zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt. Zudem sollen Menschen mit Behinderung wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen. Die StädteRegion Aachen wird den Einrichtungen Empfehlungen zur Erstellung der Öffnungskonzepte an die Hand geben.

Museen: In der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist vorgesehen, dass die Museen und einige andere Kultureinrichtungen wieder ihren Betrieb aufnehmen können. In Aachen gilt das für das Ludwig Forum für Internationale Kunst an der Jülicher Straße und für das Centre Charlemagne Neues Stadtmuseum Aachen am Katschhof. In den beiden Häusern, die wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet haben, gilt für Personal wie Besucher Mundschutzpflicht. Entsprechende Hygienevorkehrungen sind vorbereitet. Zum Konzept gehört auch, dass nur eine maximale Zahl an Gästen (50 im Ludwig Forum und 20 im Centre Charlemagne) gleichzeitig in die Ausstellungen gehen darf. Für das Couven-Museum und das Zeitungsmuseum, die räumlich beengter sind, ist derzeit noch keine Öffnung vorgesehen.

Maskenpflicht: In NRW gilt die Maskenpflicht. Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Paragraph 12a, Absatz 1 Satz 3 der Coronaschutzverordnung verpflichtet:

  • als Passagiere im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr
  • in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften und auf Wochenmärkten
  • bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen
  • auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden sowie
  •  in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die Maskenpflicht gilt nicht beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, sowie auch nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

Wichtig ist der richtige Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung: Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Bitte beachten: Masken mit Ausatemventilen sind zum Fremdschutz ungeeignet und im Sinne der Maskenpflicht nicht einsetzbar! Ein Merkblatt mit Hinweisen zu den verschiedenen Masken findet man im Internet unter www.aachen.de/corona (Rubrik Schutzmasken-ABC).

Abstrichzentrum: Das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli ist an Werktagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung [at] staedteregion-aachen [dot] de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. Die Empfehlung des Robert Koch-Instituts sieht derzeit vor, dass sich alle Personen, die Krankheitssymptome (Fieber, grippeähnliches Gefühl, Schnupfen, Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Geruchsoder Geschmackssinn verändert oder verloren) aufweisen, testen lassen können.

Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Das Ziel, die sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren, um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen, steht hinter allen Maßnahmen. Diese Zielsetzung gilt auch im öffentlichen Raum bei schönem Wetter – in Parks, in Wäldern, auf Plätzen. Die Regelung gilt auch in Geschäftsstraßen und Fußgängerzonen. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, sich angemessen in den Naturschutzgebieten und Wäldern zu verhalten und rücksichtsvoll Brutzeiten zu beachten. Appell: Bleiben Sie auf den Wegen!

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRWStaatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet. Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind über die Hotline 116117 zu erreichen.
Notruf 112:
 Nach wie vor soll in dringenden medizinischen Notfällen die 112 für den Rettungsdienst gewählt werden.

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