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Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus

  • Aktuell 1979 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 982 in der Stadt Aachen). 1862 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Bislang 94 Todesfälle. Damit aktuell 23 nachgewiesene Infizierte.
  • Ab dem 15. Juni gehen wieder alle Kinder im Grundschulalter bis zu den Sommerferien an allen Wochentagen in die Schule.
  • Das Abstrichzentrum am Tivoli ist in dieser Woche noch an Werktagen von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Danach übenehmen Hausärzte und Krankenhäuser erforderliche Abstriche.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1979 positive Fälle, davon 982 in der Stadt Aachen. 1862 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 94.

Damit sind aktuell 23 Menschen in der StädteRegion nachgewiesen infiziert.

Notfall-Szenario: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden.

Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 1,4.

Corona-Schutzmaßnahmen: Nachzulesen ist die aktuelle Fassung auf www.aachen.de/corona. Sie gilt bis zum 15. Juni.

Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) außer Kraft gesetzt: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat jetzt die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) allgemeinverbindlich außer Kraft gesetzt.

Das bedeutet:

1. Die Anordnung, sich nach einer Einreise zuhause ohne Besuch aufzuhalten, ist dadurch ab sofort ausgesetzt.

2. Für Personen, die sich in einer häuslichen „Isolation“ nach § 1 Abs. 1 bis 3 CoronaEinrVO befinden, ist diese Verpflichtung dadurch entfallen. Bei möglichen Symptomen sollen sich diese Personen mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen.

3. Abhängig vom Ausreisegebiet kann das Gesundheitsamt eine nähere Befragung veranlassen.

Die Landesregierung wird zeitnah in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern prüfen, ob die Regelungen der CoronaEinrVO nach Maßgabe des OVG-Beschlusses verändert werden oder angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ganz entfallen können.

Am 15. Juni öffnen die Schulen für die Primarstufen: Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat jetzt mitgeteilt, dass ab dem 15. Juni (Montag) wieder alle Kinder im Grundschulalter bis zu den Sommerferien an allen Wochentagen die Schule besuchen. Damit soll den Kindern der Primarstufe vor den anstehenden Sommerferien nochmals ein durchgehender und geordneter Schulalltag ermöglicht werden. Der notwendige Infektionsschutz an Schulen der Primarstufe wird insbesondere durch das Prinzip konstanter Lerngruppen erfüllt.

Das bedeutet: Die Schülerinnen und Schüler werden bei Einhaltung der geltenden Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz ohne Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer unterrichtet. Anfangs- und Pausenzeiten werden gestaffelt. Zudem müssen Anwesenheit und Gruppenzusammensetzung dokumentiert werden. Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

Unter den genannten Voraussetzungen wird auch der Betrieb im Offenen Ganztag und in der Übermittagsbetreuung wiederaufgenommen. Mit der Rückkehr zu einem regulären Schulbetrieb endet das Angebot der schulischen Notbetreuung.

Berufskollegs: Seit dem 11. Mai ist durch die vorgenommenen Priorisierungen in den Berufskollegs die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler bereits grundsätzlich möglich. Da sich nach den Abschlussprüfungen sukzessive die personellen und räumlichen Kapazitäten der einzelnen Berufskollegs erweitern, soll auch hier bis zu den Sommerferien schrittweise der Unterricht – zumindest tageweise – wieder als Präsenzunterricht für alle Schülerinnen, Schüler und Studierende realisiert werden.

Abstrichzentrum: Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) im Aachener Tivoli wird zum 13. Juni ruhend gestellt. Zuletzt gab es nur noch deutlich weniger als 100 Testungen pro Tag. Ein mobiles Team arbeitet weiter vom Gesundheitsamt aus gezielt in Einrichtungen und sogenannten Hotspots, also überall da, wo Corona-Infizierte entdeckt oder vermutet werden. Auch die prophylaktisch arbeitenden Beraterteams sind weiterhin unterwegs. Die Maßnahme ist mit den beiden kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Stadt und Land abgestimmt. Hausärzte und Krankenhäuser übernehmen jetzt wieder die Abstriche bei ihren Patienten. Eine Reaktivierung des Abstrichzentrums ist mit Vorlauf jederzeit möglich. Positive Testergebnisse werden auch in Zukunft beim Gesundheitsamt bearbeitet. Von dort aus erfolgt weiterhin die konsequente Kontaktpersonennachverfolgung.

Bis einschließlich Freitag, 12. Juni, ist das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli an Werktagen von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung [at] staedteregion-aachen [dot] de<mailto:KAZ-Leitung [at] staedteregion-aachen [dot] de> wenden, um einen Termin zu erhalten. In einer Vorprüfung wird abgeklärt, ob die Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. Die Empfehlung des Robert Koch-Instituts sieht derzeit vor, dass sich alle Personen, die Krankheitssymptome (Fieber, grippeähnliches Gefühl, Schnupfen, Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmackssinn verändert oder verloren) aufweisen, testen lassen können.

Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 29. Juni weiter. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.

Alltagsmaske oder Visier: In begründeten Einzelfällen kann die Mund-Nase-Bedeckung laut aktueller Coronaschutzverordnung „durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung des Arbeitsplatzes durch Glas, Plexiglas o.ä.), hilfsweise – falls das dauerhafte Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung zu Beeinträchtigungen führt – durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden.“ Allerdings wird diese Möglichkeit in der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ eingeschränkt. In der Gastronomie gilt die Ausnahme zum Beispiel nicht für Beschäftigte mit Kontakt zu den Gästen. Diese müssen weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Einschränkung gilt ebenfalls nicht für Beherbergungsbetriebe, Friseure, Kosmetikstudios oder Massage.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.

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