Coronavirus: Entschädigungen, Verdienstausfall, Kurzarbeit & Co.
Achtung! Nachstehendes ist keinerlei Rechtsberatung sondern nur eine Auflistung der uns bekannten Gesetzesgrundlagen und Hilfsangebote:
Prinzipiell regeln die Paragraphen 56ff des Infektionsschutzgesetzes Entschädigungsansprüche:
„…Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld….“
Nachzulesen in voller Länge HIER. Durch einen Klick auf weiter (oben rechts auf der sich öffnenden Seite) gelangt Ihr zu den nachfolgenden Paragraphen.
Mal abgesehen von den Ankündigungen des Landes NRW und der Bundesregierung zu unbürokratischer und schneller Hilfe für Selbständige, KünstlerInnen, Klein- und KleinstunternehmerInnen finden sich diese im obigen Infektionsschutzgesetz wieder (insbesondere ab Absatz 9 ff).
Was aber eine „zuständige Behörde“ ist können wir nur vermuten. Gute Ansprechpartner dürften die Landschaftsverbände und die Bezirksregierungen sein.
Die StädteRegion Aachen und die Stadt Aachen haben in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern heute dankenswerterweise eine Informationsbroschüre für ArbeitnehmerInnen veröffentlicht. Diese könnt Ihr HIER einsehen bzw. downloaden.
Das wäre es momentan (leider schon) von uns. Sobald wir Neues erfahren wird dieses Blogbeitrag natürlich aktualisiert.
BLEIBT GESUND!!!
…und schon kommt die
- Ergänzung (Stand: 20.03.2020)
Dank dem Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. kommt hier eine Information für Bildungsträger und deren MitarbeiterInnen:
„Bis zu einer übergeordneten gesetzlichen Lösung zahlt die BA unter dem Vorbehalt einer eventuell später möglichen Verrechnung bzw. Rückforderung auf Basis der dann geltenden gesetzlichen Regelungen ab dem 16. März 2020 zunächst bis 31. März 2020 die Vergütung weiter. Eine Verlängerung dieser Regelung ist denkbar, sollte sich eine gesetzliche Regelung verzögern. Eine Kommunikation an die Träger wird mutmaßlich heute oder am Montag durch die regional zuständigen Stellen der BA erfolgen. Es wird darum gebeten von Anrufen abzusehen, damit die Bundesagentur und ihre Strukturen arbeitsfähig bleiben.“
2. Ergänzung (Mitteilung des BMWi vom 20.03.2020):
„EU-Wirtschaftsminister koordinieren Maßnahmen zur Stützung der europäischen Wirtschaft in der Coronakrise
Der Rat der europäischen Wirtschaftsminister berät heute in einer Videokonferenz über Maßnahmen, die vor dem Hintergrund der Coronakrise zur Stabilisierung der Wirtschaft nötig sind. Besonders betroffen sind die rund 25 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die über 99 Prozent aller Unternehmen in der EU ausmachen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat zusammen mit Finanzminister Olaf Scholz bereits vergangene Woche ein Maßnahmenpaket in Milliardenhöhe vorgelegt, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus zu bekämpfen. Das Paket beruht auf vier Säulen: Der Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes, steuerlichen Liquiditätshilfen, einem Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen sowie der Stärkung des europäischen Zusammenhalts.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Wir befinden uns in einer ungewöhnlichen und herausfordernden Situation. Die ersten Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen und der Beschäftigten werden bereits umgesetzt. Jetzt kommt es darauf an, dass wir auch auf europäischer Ebene koordiniert und entschieden handeln. Hierzu tausche ich mich mit den für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten unter Beteiligung der Europäischen Kommission aus.“
Die Bundesregierung steht mit der Europäischen Kommission und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten in permanentem Austausch, um die Maßnahmen zu koordinieren. Über die „Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise“, die die Europäische Kommission letzten Freitag vorgestellt hat, sollen insgesamt 37 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Dies wird ergänzt um ein Maßnahmenpaket der Europäischen Investitionsbank, das Finanzierungen in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro mobilisiert. Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben zudem angekündigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die aktuellen Herausforderungen und wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus zu adressieren.
Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßt diese Initiativen und setzt sich dabei besonders für die Sicherstellung der Liquidität für KMU und flexible Beihilferegeln zur Erleichterung der Liquiditätsabdeckung für Unternehmen ein.….“
3. Ergänzung (Stand: 22.03.2020):
Ab, Montag, den 23.03.2020 vergibt die KfW Corona-Hilfe-Kredite. Hier der Link zu ihrer Seite:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
4. Ergänzung (Stand: 23.03.2020; Mitteilung der Stadt Aachen):
„Hotline für Unternehmen sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Das Corona-Virus hat eine ungeahnte Dynamik entwickelt. Der städtische Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa bietet darum jetzt gemeinsam mit der StädteRegion Aachen unter der Hotline 0241 432-7670 und -7630 gezielt Informationen und Beratungen für Unternehmen, aber auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 -bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zu erreichen. Stadt und StädteRegion wollen damit viele der mit dieser Situation verbundenen Fragen beantworten oder kompetente Ansprechstationen benennen. Dies soll dazubeitragen, Unsicherheiten und Ängste zu nehmen, die momentan entstehen und die vielfach auch existenziell sind.
Antworten auf die Fragen wie „Was kann ich tun bei einem Verdienstausfall?“ oder „Was muss ich tun, wenn ich auf Leistungen des Jobcenters angewiesen bin?“ gibt es zudem in einer ebenfalls von Stadt und StädteRegion entwickelten Broschürefür Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen , die als PDF im Internet unter
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/Merkblaetter-und-Formulare/Merkblaetter/Broschuere-A4-Arbeitnehmer_final.pdf zur Verfügung steht.
Entsprechende Fragen für Unternehmen werden ebenfalls im Newsletter des FachbereichsWirtschaft, Wissenschaft und Europa aufgegriffen. Dort gibt es Informationen wie „Möglichkeiten zur Stundung von Steuern und Abgabe“, „Liquiditätssicherung für Unternehmen“, aber auch Informationen um Kurzarbeitergeld sowie zur Entschädigung bei Tätigkeitsverboten und Betriebsschließungen.
Alleinteressierten und /oder betroffenen Bürger und Bürgerinnen können sich über den Link http://www.aachen.de/DE/wirtschaft_technologie/Newsletter/index.html für den Newsletter anmelden. Informationen gibt es zusätzlich unter www.aachen.de/wirtschaft auf den Internetseiten des Fachbereichs Wirtschaft,Wissenschaft und Europa sowie beim entsprechenden Facebook-Auftrittunter
https://www.facebook.com/WirtschaftsfoerderungAachen/ „
5. Ergänzung (Danke Jan für die Links und Infos; Stand: 24.03.2020):
Den Antrag für Steuererleichterungen findet Ihr hier:
6. Ergänzung (wieder von Jan Roelen; Stand: 25.03.2020):
„Eine Durchwahl zu Soforthilfen für Einzelunternehmer lautet: 0211 61772552 (Allerdings wird dort auch noch auf das Antragsformular gewartet).
Anfragen zur Grundsicherung gehen über das Jobcenter Aachen. (Telefon: 0241-886810).
Soforthilfe und Grundsicherung kann man scheinbar kumulativ beantragen.“
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