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Keine Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Parks und Fußgängerzonen

  • Verwaltungsgericht Aachen gibt Klägern gegen Allgemeinverfügung Recht
  • Nach Prüfung und Abwägung verzichtet die Stadt auf eine Verlängerung
  • Appell von Rechtsdezernentin und Oberbürgermeisterin

Aktuell wieder deutlich ansteigende Zahlen von Coronainfektionen und die Beobachtung, dass sehr viele Menschen die unter Infektionsschutzgesichtspunkten gebotenen Abstände nicht einhalten, hatten die Stadt Aachen in der letzten Woche veranlasst, eine Allgemeinverfügung zu veröffentlichen, die dazu verpflichtete in stark frequentierten Parks und Fußgängerzonen Alltagsmasken zu tragen. Sie war analog zur letzten Coronaschutzverordnung bis zum gestrigen Montag, 26. April, gültig.

Gegen diese Verfügung wurden vor dem Verwaltungsgericht Aachen zwei Eilverfahren eingeleitet, die im vorläufigen Rechtsschutz Erfolg hatten. Eine bezog sich auf in der Verfügung benannte Parks, die andere auf die gesamte Verfügung. Das Verwaltungsgericht konzentrierte sich in seiner Entscheidung über die voraussichtliche Rechtmäßigkeit dieser Verfügung auf den fehlenden Nachweis dafür, dass Mindestabstände gemessen an der verfügbaren Fläche nicht sichergestellt werden können.

Aufgrund der aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt sich voraussichtlich ab Donnerstag auf der Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes, dass der Einzelhandel schließen bzw. sich wieder auf das Angebot von Click&Collect reduzieren muss. Zu erwarten ist, dass daraufhin zumindest in den Fußgängerzonen weniger Menschen unterwegs sein werden und sich nicht mehr auf engerem Raum begegnen können bzw. müssen. Nach Prüfung und Abwägung der rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt Aachen daher entschieden, die Allgemeinverfügung nicht mehr zu verlängern.

Dazu erklärt die Rechtsdezernentin Annekathrin Grehling: „Eine Maskenpflicht in Parks und Fußgängerzonen wäre ein weiterer Baustein in der Pandemiebewältigung gewesen. Leider ist es uns nicht gelungen, das hiesige Verwaltungsgericht von der Notwendigkeit zu überzeugen. Da absehbar ist, dass bis zu weitergehenden Einschränkungen voraussichtlich ab Donnerstag auf der Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes die Durchsetzung einer neuerlichen Allgemeinverfügung nicht realisierbar gewesen wäre, appelliere ich umso mehr an die Bürgerinnen und Bürger, sich aus eigenen Stücken an die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes zur allgemeinen Maskenpflicht zu halten, aber auch darüber hinaus Vorsorge zu treffen ihnen und uns dabei zu helfen, die weitere Steigung der Infektionszahlen zu verhindern.“

Ansteckungsgefahr besteht auch im Freien
Auch Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen bedauert den Beschluss des Verwaltungsgerichts: „Leider sehe ich in der Innenstadt und in Parks täglich viele, vor allem junge Menschen, die sich allzu sorglos verhalten und damit auch andere in Gefahr bringen. Wir alle sollten vor Augen haben, dass inzwischen auch viele junge Menschen in den Intensivstationen versorgt werden müssen. In persönlichen Gesprächen habe ich erfahren müssen, dass das Intensivpersonal seit einem Jahr an seiner Belastungsgrenze steht. Es fehlt nicht an Betten, sondern an Personal. Das bereitet mir große Sorgen. Mein dringender Appell an Sie: Halten Sie Abstand oder tragen Sie eine Maske, um sich und andere vor Tröpfcheninfektionen zu schützen – auch im Freien.“

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