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Masken für Kinder? Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Kinder-und Jugendmedizin (DGKJ)

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Zur Begrenzung der SARS-CoV-2-Pandemie in Deutschland wurde eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Masken beschlossen; diese wurde in vielen Bundesländern bereits an einzelnen Stellen des öffentlichen Lebens verpflichtend eingeführt. Davon sind auch Kinder betroffen.

Laut Geschäftsführendem Vorstand der DGKJ erscheint es sinnvoll und auch längerfristig zumut- und umsetzbar, wenn Kinder ab dem Grundschulalter im öffentlichen Raum, d. h. beim Einkaufen, Straßenbahn etc., wenn sie in individueller Begleitung von Eltern oder Bezugspersonen sind, eine Maske tragen. Das Tragen ist sicherlich auch bei kleineren Kindern möglich, was beim Besuch von Risikobereichen z. B. Ambulanzbesuchenin Krankenhäusern auch umgesetzt werden sollte. Vor dem Grundschulalter ist dies eine „Kann“-Empfehlung mit insgesamt etwas offenen Grenzen nach oben und unten, je nach Reife des Kindes.

Eine Maskenpflicht für Kinder in Kita, Kindergarten, Schuler esp. Notbetreuung, die immer wieder in die Diskussion eingebracht wird, hält die DGKJ für Kita und Kindergarten definitiv nicht für umsetzbar. Auch in den unteren Klassen der Grundschule wird das sehr schwierig. Hier ist eine solche „Verordnung“ zwar denkbar, aber es wird nicht den Zweck erfüllen, für den es gedacht ist: Es wird keine sinnvolle Schutzmaßnahme sein, allenfalls eine pädagogische. Hier stellt sich laut DGKJ wieder die Frage der „Strategie“, ob es überhaupt sinnvoll ist, Kitas zu schließen und dort mögliche Transmissionen zu verhindern, denn es sei nach wie vor nicht geklärt, wie infektiös Kinder sind. Deshalb hat sich die DGKJ am 22.04. an die Bundeskanzlerin und den Bundesminister für Gesundheit gewandt und eine Expertengruppe am Robert Koch-Institut zur Klärung dieser Frage angeregt.

Achtung: Keine Masken für Babys!

Auf einen wichtigen Punkt wird noch hingewiesen. Atemschutzmasken führen zu einem erhöhten Atemwegswiderstand. Besondere Einwände bzw. Vorsichtsmaßnahmen gilt es bei Kindern (und Erwachsenen) formal dann zu beachten, wenn sie aufgrund einer akuten oder chronischen Erkrankung der Atemwege oder des Herzkreislaufsystems in ihrer Lungenfunktion eingeschränkt sind, d. h. beim Ein- und Ausatmen, wenn sie subjektiv oder objektiv erhebliche Atemnot verspüren oder erhebliche (zusätzliche) Anstrengungen für die Ein- oder Ausatmung aufbringen müssen. Dicht sitzende FFP2-Masken sind hier problematischer, für die Anwendung dieser speziellen Masken beim Kind gibt es nach Empfehlung der DGKJ keinen Grund. Masken sollten auch nicht aus zu festem Stoff sein, es muss möglich sein durch sie zu atmen und auch nicht an ihnen vorbei.

Säuglinge sollten zur Prävention des plötzlichen Kindstodes generell keine Masken tragen.

Die komplette Empfehlung:
DGKJ_MaskenEmpfehlung.pdf

 

(Wiedergabe des Artikels mit freundlicher Genehmigung von Birgit Franchy, KingKalli)

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