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Notbetreuung auf berufstätige Alleinerziehende erweitert

Ab kommenden Montag, 27. April, wird die Notbetreuung in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege auch für berufstätige Alleinerziehende geöffnet. Es wird aber weiterhin ein Betretungsverbot für die KiTas geben und nur Kinder, die eine Notbetreuung erhalten dürfen, können in die Tagesstätten oder in die Tagespflege gebracht werden.Die KiTas und Kindertagespflegegruppen werden noch nicht wieder komplett geöffnet.

Ganz wichtig: Das Land NRW und die Stadt Aachen weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kinder mit Krankheitssymptomen nicht in den KiTas oder der Tagespflege betreut werden können und zu Hause bleiben müssen. Berufstätige Alleinerziehende, die ihr Kind in die Notbetreuung bringen wollen, müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, die dann entsprechend geprüft wird. Zu finden ist diese hier.

Das Land NRW hat erst für das Wochenende weitere Regelungen und Konkretisierungen für die Rahmenvorgaben der Notbetreuung angekündigt. In den ersten Tagen der kommenden Woche werden bestmögliche Vorbereitungen in den KiTas und in der Kindertagespflege dazu getroffen.

„Wir bitten alle Eltern das Angebot der Notbetreuung auch weiterhin mit sehr großer Verantwortung gegenüber den Kindern und dem KiTa-Personal zu nutzen. Die Stadt Aachen wird sich um vertretbare Gruppengrößen bemühen. Bitte wägen Sie ab, ob Sie Ihr Kind bereits in den ersten Tagen in die Notbetreuung geben müssen“, appelliert Susanne Schwier, Beigeordnete für Bildung, Kultur, Schule, Jugend und Sport der Stadt Aachen.

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