Impressionen

Impressionen auch Aachen's schönstem Viertel

Qualifizierter Mietspiegel für 2020 vereinbart

Der Mieterschutzverein für Aachen und Umgegend, der Aachener Haus- und Grund in Kooperation mit der Initiative Aachen sowie des städtische Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration haben jetzt unter Begleitung des renommierten Forschungs- und Beratungsinstituts „InWIS Beratung & Forschung“ aus Bochum erstmalig in der Geschichte der Stadt Aachen einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558 d BGB) für frei finanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Aachen für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart.

Ein Mietspiegel ist ein objektives Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Er gibt die ortsüblichen Mieten des freifinanzierten Wohnungsbaus wieder und sorgt so für alle Akteure für Transparenz und Verlässlichkeit auf dem Mietwohnungsmarkt. Wie der Name verrät, „spiegelt“ er die gezahlten ortsüblichen Mieten wider und schützt somit Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen und Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten. Bisher verfügte die Stadt Aachen nur über einen einfachen Mietspiegel (gemäß § 558c BGB). Der in den vergangenen Jahren sehr dynamische Aachener Mietwohnungsmarkt erforderte jedoch einen neuen, qualifizierten Mietspiegel, der auf einer repräsentativen Datenbasis beruht.

Die Arbeit der InWIS-Experten wurde begleitet von einem beratenden Arbeitskreis, der aus Interessensvertretungen der Mieter sowie Vermieter, des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Aachen, der Initiative Aachen e.V. und der Stadtverwaltung bestand. Ein in diesem Gremium erarbeiteter Fragebogen, der an rund 5.000 Vermieter versandt wurde, schaffte eine repräsentative und fundierte Datengrundlage für den aktuellen Mietspiegel. Erfasst wurde der Fragebogen anschließend von der InWIS Forschung & Beratung GmbH und mittels anerkannter wissenschaftlicher Methoden ausgewertet. Dies erfolgte vollständig anonymisiert und unter strikter Einhaltung des Datenschutzes.

Mit dem qualifizierten Mietspiegel müssen sich Vermieter und Mieter bei der Berechnung der Miete entsprechend ab Januar auf das neue Verfahren umstellen. Um die Anwendung zu erleichtern, laufen bei der Stadtverwaltung bereits Vorbereitungen für eine Onlinehilfe, die voraussichtlich im Februar bereitgestellt werden kann.
Der Mietspiegel kann ab dem 30. Dezember als pdf-Datei auf den Internetseiten des Mieterschutzvereins Aachen, des Aachener Haus- und Grund, der Initiative Aachen sowie auf www.aachen.de unter dem Suchbegriff: „Mietspiegel“ abgerufen werden.

You may also like...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert