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Weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, hier die aktuelle Allgemeinverfügung für die Stadt Aachen; Donnerstag, 19.03.2020

Aufgrund der weiterhin fortschreitenden Entwicklungen und Auswirkungen des Coronavirus, und um die weitere Verbreitung der Krankheit einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen, reagieren der Städteregionsrat Aachen, die Landräte der Kreise im Regierungsbezirk Köln sowie die Oberbürgermeisterin und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln einvernehmlich.

Der Appell an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sie sollen zuhause bleiben und die sozialen Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren, wurde in der heutigen Pressekonferenz nochmal bestärkt. Zur Eindämmung des Coronavirus und Unterbrechung von Infektionsketten wird eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.

Einschränkungen bei Begegnungsstätten

Zu bereits gültigen Maßnahmen des Landes gehört es unter anderem, dass Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote zu schließen beziehungsweise einzustellen sind. Insbesondere sind dies

  • alle Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen
  • alle Spiel- und Bolzplätze
  • alle Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen
  • alle Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)

    NEU:
    Der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb von Restaurants, Speisegaststätten und Bäckereien ist ab sofort bis auf Weiteres vollständig untersagt. Dies gilt auch für den Verzehr in der Außengastronomie vor Ort.

    Ausgenommen von diesem Verbot sind Lieferserviceangebote, sogenannte Drive-In Restaurantschalter oder sonstiger Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken.

    Einschränkung im Einzelhandel

    Die Verkaufsstellen des Einzelhandels werden geschlossen. Ausgenommen von der Schließung ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

    Aufgrund einer Vielzahl von Nachfragen wird darauf hingewiesen, dass die Schließung laut der geltenden Allgemeinverfügung auch für Sonnenstudios, Tattoostudios, Kosmetikstudios und Nagelstudios gilt.

    Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 18 Uhr gestattet. Ausgenommen davon sind Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

    Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/Verfuegungen/index.html

    Für Rückfragen steht der Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter 0241/432-2800 oder ordnungsamt [dot] akut [dot] info [at] mail [dot] aachen [dot] de zur Verfügung.

    Die Einhaltung der Maßnahmen wird von dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung und den Bezirksämtern kontrolliert. Im Rahmen der laufenden Kontrollen ist durch die Einsatzkräfte der Stadt Aachen eine Vielzahl von Betriebsstätten aufgefallen, welche die Schließung nicht eigenverantwortlich vorgenommen haben. Die Stadt Aachen weist daher erneut und eindringlich auf die geltenden Verbote zum Schutz der Bevölkerung und die Notwendigkeit der Beachtung hin.

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