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Impressionen auch Aachen's schönstem Viertel

AN – Parkausweis: In Härtefällen macht die Stadt jetzt mal eine Ausnahme

Von: gei
Letzte Aktualisierung: 

AACHEN. Wie schwer sich Aachens Verkehrspolitiker mit den Parkberechtigungen in Bewohnerparkzonen tun, war am Donnerstag im Mobilitätsausschuss mitzuerleben.

 So sehr verhedderten sich die Experten von CDU und SPD in den Details, dass sie nach intensiver Diskussion erstmal eine Auszeit benötigten, um sich überhaupt wieder auf eine gemeinsame Linie einigen zu können. Herausgekommen sind vergleichsweise kleine Änderungen, die insbesondere zwei Gruppen den Zugang zu den begehrten Sonderparkberechtigungen erleichtern soll: Auszubildenden und Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen.

Geplant ist vorerst nur ein Pilotversuch, der auf ein Jahr angelegt ist und noch dazu nur in den beiden Bewohnerparkzonen V und Z im Frankenberger Viertel erprobt werden soll. In ihrer heutigen Form wurden diese Parkzonen im Mai 2016 eingeführt, um den hohen Parkdruck aus dem Viertel zu nehmen und Anwohnern die Parkplatzsuche zu erleichtern.

Das sei auch gut gelungen, ist die Verwaltung überzeugt, die jetzt die Auswirkungen untersucht hat und den Politikern ein positives Fazit präsentierte. Zugleich sollte jedoch aufgrund vielfältiger Wünsche und Anregungen der Bürger auch geprüft werden, ob der Kreis derjenigen erweitert werden kann, die einen Bewohnerparkausweis erhalten können. Heikel ist das deswegen, weil der Parkraum halt knapp ist und damit ein verkehrspolitisches Steuerungsinstrument an Kraft verlieren könnte.

Hauptkriterium Hauptwohnsitz

Wichtigstes Kriterium für die Vergabe der Sonderparkberechtigungen bleibt daher der Hauptwohnsitz der Antragsteller. Das gilt auch für die dort lebenden Azubis, die künftig aber ähnlich behandelt werden sollen wie Studierende. Um einen Parkausweis zu erhalten, müssen sie jedoch nachweisen, dass sie ein Fahrzeug fahren, dass ihnen nicht nur vorübergehend – etwa von den Eltern – überlassen wurde und dass sie ein Jahresabo bei der Aseag haben.

Während diese Änderung vergleichsweise unstrittig über die Bühne ging, sorgte die geplante Neuerung für pflegende Angehörige für intensivere Diskussionen. Denn sie zieht nach sich, dass dieser Kreis der Berechtigten künftig mehrere Sonderparkausweise besitzen darf – nämlich dort, wo ihr eigener Hauptwohnsitz ist, und dort, wo die pflegebedürftigen Personen leben. Als sinnvoll wird dies allgemein gesehen, um Verwandten und Bekannten die Pflege zu erleichtern und sie nicht mit Parkgebühren zusätzlich zu belasten. Die Jahresparkgenehmigung soll künftig nach Nachweis der Pflegestufe ausgestellt werden. Ein vorübergehender Pflegebedarf kann auch durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Dem Vorhaben muss zunächst noch der Rat zustimmen, vor Juni sei nach Einschätzung der Stadt kaum mit der Umsetzung und der Ausgabe der Parkausweise an pflegende Angehörige zu rechnen. Wie groß der Kreis der Anspruchsberechtigten dadurch wird, kann derzeit niemand abschätzen. Ob es dem Missbrauch Tür und Tor öffnet und dem Bewohnerparkkonzept schadet, soll in einem Jahr überprüft werden. Wenn es sich bewährt, soll es auch auf alle übrigen Bewohnerparkzonen übertragen werden.

Der Artikel im Original (dort auch entnommen): http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/parkausweis-in-haertefaellen-macht-die-stadt-jetzt-mal-eine-ausnahme-1.1871824

Urheberrecht am Bild: Michael Mauer

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